#323 Vincenz-Prozess: Wer entscheidet, was die Interessen des Beschuldigten sind?
11 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Gemäss Bundesgericht obliegt es den StrafverteidigerInnen, dem
staatlichen Strafanspruch entgegenzutreten und auf ein
freisprechendes oder möglichst mildes Urteil hinzuwirken (BGE 106
Ia 105). Wer entscheidet nun aber, was "möglichst gut davonkommen"
bedeutet? Der Klient selbst oder dessen Verteidigung? Was ist, wenn
dieser überhaupt nicht "möglichst gut davonzukommen" will? Hat die
Orientierung am konkret geäusserten oder am wohlverstandenen
Interesse der beschuldigten Person zu erfolgen? Und was ist, wenn
die Willensbildung - wie bei Peter Wüst – gestört ist? Was gäbe es
für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit
der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
Raiffeisen vor Ort. Links zu diesem Podcast: - Schweizerische
Strafprozessordnung (StPO):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch -
Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen -
Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen
für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/ Die Podcasts
"Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
staatlichen Strafanspruch entgegenzutreten und auf ein
freisprechendes oder möglichst mildes Urteil hinzuwirken (BGE 106
Ia 105). Wer entscheidet nun aber, was "möglichst gut davonkommen"
bedeutet? Der Klient selbst oder dessen Verteidigung? Was ist, wenn
dieser überhaupt nicht "möglichst gut davonzukommen" will? Hat die
Orientierung am konkret geäusserten oder am wohlverstandenen
Interesse der beschuldigten Person zu erfolgen? Und was ist, wenn
die Willensbildung - wie bei Peter Wüst – gestört ist? Was gäbe es
für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit
der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des
Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und
Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der
Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa
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