Schenken will gelernt sein

Schenken will gelernt sein

Schenken will gelernt sein
7 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Eine kleine Aufmerksamkeit erfreut jeden. Das gilt im Privaten wie
im Geschäftsleben. Doch Schenken kann (steuerlich) teuer werden. So
sind Geschenke an Geschäftspartner nur bis zu einem Nettowert von
35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ist der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sind die 35
Euro ein Bruttowert. Aufwendungen für Geschenke müssen einzeln und
getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet und die
Empfänger der Geschenke benannt werden.

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