Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe
9 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen
Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken-
und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur die Hälfte
der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die
Künstlersozialkasse. Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel
werden durch einen Zuschuss des Bundes und durch eine
Künstlersozialabgabe aller Unternehmen einschließlich staatlicher
oder öffentlich-rechtlicher Stellen erbracht, die künstlerische und
publizistische Leistungen in Anspruch nehmen oder verwerten
(Verwerter). Nicht nur die Nachzahlungen zur Künstlersozialkasse
können für den Unternehmer teuer werden. Die Verletzung der
gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
geahndet werden kann. Seit 2015 gibt es noch mehr Kontrollen. Neben
der Deutschen Rentenversicherung, die bereits seit 2007 regelmäßig
auch den Bereich der Künstlersozialabgabe prüft, wird auch die
Künstlersozialkasse Prüfungen vornehmen. Zudem hat die
Künstlersozialkasse eine Prüfgruppe eingerichtet, die
branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene
Prüfungen durchführt.

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