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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 5 Jahren
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige
und Freiberufler werden auch für die Monate September bis Dezember
2020 finanziell unterstützt. Der Koalitionsausschuss hat Ende
August beschlossen, die Überbrückungshilfen zu verlängern.
Unternehmen können daher Zuschüsse von insgesamt bis zu 200.000
Euro zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, die normalerweise
nicht rückzahlbar sind. Anträge auf Überbrückungshilfe II können
voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Den Antrag können
Unternehmer jedoch – wie schon für die Überbrückungshilfe I – nicht
selbst stellen. Die Beantragung muss durch einen Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt in einem Onlineverfahren über
eine zentrale Antragsplattform vorgenommen werden.
Überbrückungshilfe II kann bis zum 31. Dezember 2020 beantragt
werden.
und Freiberufler werden auch für die Monate September bis Dezember
2020 finanziell unterstützt. Der Koalitionsausschuss hat Ende
August beschlossen, die Überbrückungshilfen zu verlängern.
Unternehmen können daher Zuschüsse von insgesamt bis zu 200.000
Euro zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, die normalerweise
nicht rückzahlbar sind. Anträge auf Überbrückungshilfe II können
voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Den Antrag können
Unternehmer jedoch – wie schon für die Überbrückungshilfe I – nicht
selbst stellen. Die Beantragung muss durch einen Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt in einem Onlineverfahren über
eine zentrale Antragsplattform vorgenommen werden.
Überbrückungshilfe II kann bis zum 31. Dezember 2020 beantragt
werden.
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