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In vielen Unternehmen sind die Personalkosten eine der größten
Aufwandspositionen. Dabei geht es nicht nur um die Bruttolöhne,
sondern vor allem auch um die Lohnnebenkosten. Die Beiträge zur
Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung,
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) werden dabei in
der Regel jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber
getragen: Beim Arbeitnehmer als Abzug vom Brutto, beim Arbeitgeber
on top auf den Bruttolohn. Hinzu kommen jedoch noch die Umlagen zur
Sozialversicherung (Umlage U1 für die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall und Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei
Schwangerschaft und Mutterschaft), die Insolvenzgeldumlage sowie
die Beiträge zur Unfallversicherung. Diese Sozialbeiträge muss der
Arbeitgeber alleine tragen.
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„Arbeitgeber müssen Lohnabrechnung anpassen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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