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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 5 Jahren
Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen,
haben einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem
Infektionsschutzgesetz oder auf Zahlung von Kinderkrankengeld.
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