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Immer mehr Menschen benötigen Hilfe und Unterstüt­zung im Alltag,
häusliche Pflege und Betreuung. Profes­sionelle Pflege hat jedoch
ihren Preis und nur ein Teil der Kosten wird von den Pflegekassen
übernommen. An den verbleibenden Kosten kann der Staat beteiligt
werden. Sie können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen
werden. Soweit dies nicht möglich ist, kann der Steuer­bonus für
haushaltsnahe Dienst­ und Betreuungsleistun­gen geltend gemacht
werden. 20 % der Aufwendungen für Betreuungsleistungen für die
pflegebedürftige Person, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können direkt
von der Steuer abgezogen werden.
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„Steuerbonus für Pflegekosten nutzen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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