Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte

Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte

vor 3 Jahren
BFH bestätigt Gestaltungsmodell
8 Minuten
Podcast
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Beschreibung

vor 3 Jahren
Der BFH hat in drei Urteilen jeweils vom 23.11.2022 (VI R 50/20, VI
R 51/20 und VI R 49/20) bestätigt, dass die Steuerbefreiung für die
Überlassung von Telekommunikationsgeräten (Smartphone, Laptop etc.)
auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber das Gerät unter dem Marktpreis
vom Arbeitnehmer erwirbt und diesem wieder zur privaten Nutzung
überlässt.
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