Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte
BFH bestätigt Gestaltungsmodell
8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Der BFH hat in drei Urteilen jeweils vom 23.11.2022 (VI R 50/20, VI
R 51/20 und VI R 49/20) bestätigt, dass die Steuerbefreiung für die
Überlassung von Telekommunikationsgeräten (Smartphone, Laptop etc.)
auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber das Gerät unter dem Marktpreis
vom Arbeitnehmer erwirbt und diesem wieder zur privaten Nutzung
überlässt.
R 51/20 und VI R 49/20) bestätigt, dass die Steuerbefreiung für die
Überlassung von Telekommunikationsgeräten (Smartphone, Laptop etc.)
auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber das Gerät unter dem Marktpreis
vom Arbeitnehmer erwirbt und diesem wieder zur privaten Nutzung
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