Privacy Shield-Urteil: Was tun?
Oliver Meyer-van Raay, Fachanwalt für IT-Recht, spricht mit Rainer
Hill über das EuGH-Urteil
36 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof bereitet vielen
Unternehmen Kopfzerbrechen. Der hatte nämlich das sogenannte
„Privacy Shield“ gekippt. Dieses Rechtskonstrukt war als
Nachfolger des Safe-Harbour-Abkommens, die aktuell am häufigsten
genutzte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten von
EU-Bürgern in den USA.
Die Konsequenzen sind weitreichend: Denn zahllose populäre
Anwendungen, Services und Clouddienste übertragen in der einen oder
anderen Weise personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten.
Das gilt für die bekannten Social-Media-Angebote,
Videokonferenz-Plattformen, Datei-Sharing-Dienste,
Zahlungsdienstleister, Web Analytics Services,
Cloud-Infrastrukturen und sehr vieles mehr.
Als Unternehmer muss man sich nun die Frage stellen, welche Dienste
sich noch datenschutzkonform nutzen lassen und ob es gegebenenfalls
Alternativen gibt. Darüber und über die Hintergründe des aktuellen
Urteils spricht Oliver Meyer-van Raay mit Rainer Hill in der
aktuellen Podcast-Episode. Er ist promovierter Jurist und arbeitet
als Fachanwalt für IT-Recht in der Kanzlei Vogel & Partner in
Karlsruhe. Daneben ist er über die V-Formation GmbH auch als
externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig.
Nach seinen Aussagen sind - soweit aktuell absehbar - kurzfristig
wohl keine „Bußgeldwellen“ der Datenschutzbehörden zu erwarten,
wenn weiterhin US-Dienste genutzt werden, die bislang auf der
Rechtsgrundlage des Privacy Shield operierten. Allerdings sollten
Unternehmen sauber dokumentieren, welche Dienste sie verwenden und
welche personenbezogenen Daten auf Server in die USA oder in andere
Drittstaaten übertragen werden. Es sollten auch etwaige alternative
Lösungen und Lösungsanbieter mit Firmensitz und Rechenzentren
innerhalb Europas recherchiert und evaluiert werden. Wenn es keine
alternativen Lösungen gibt, welche die spezifischen Anforderungen
eines Unternehmens erfüllen, sollte dies ebenfalls dokumentiert
werden. Aktuell lassen sich die im Urteil vom EuGH geforderten
Praktiken mit den in Europa zur Verfügung stehenden Infrastrukturen
und Anbietern zwar nur bedingt umsetzen. Trotzdem sollte man die
Hände nicht einfach in den Schoß legen und abwarten. Die weitere
Entwicklung des Themas, wie etwa ein mögliches Nachfolgeabkommen
zwischen den USA und der EU, sollte im Auge behalten werden.
Web-Links:
Fragenkataloge für Unternehmen von der Datenschutzorganisation
NOYB von Max Schrems:
https://noyb.eu/de/naechste-schritte-fuer-eu-unternehmen-faqs
Visitenkarte von Oliver Meyer-van Raay auf der Website der Kanzlei
Vogel & Partner:
https://www.vogel-partner.eu/team/karlsruhe/dr-oliver-meyer-van-raay.html
Nissen & Velten Software:
https://www-nissen-velten.de
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