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Beschreibung
vor 3 Jahren
Behördliche und gerichtliche Dokumente werden nicht einfach mit
der Post verschickt, sie werden zugestellt. Die Zustellung ist
ein verfahrensrechtlich streng geregelter Vorgang, dieser ist im
Zustellgesetz geregelt. Die Zustellung kann elektronisch oder
postalisch erfolgen, letzteres darf nicht einfach an irgendeine
Adresse sein, sondern die muss an eine sogenannte Abgabestelle
erfolgen. Dies kann beispielsweise ein Wohnsitz, eine sonstige
Unterkunft, eine Betriebsstätte oder die Kanzlei eines
Parteienvertretes sein. Auf welche zwei Dinge man ganz besonders
im Zusammenhang mit der Abgabestelle achten muss, erklärt in
diesem Video Peter Sander von NHP Rechtsanwälte.
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