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Beschreibung
vor 6 Tagen
Die NIS‑2-Richtlinie erklärt den Stromsektor zum
Hochrisikosektor. Cybersicherheit ist damit nicht mehr bloße
IT‑Compliance, sondern zentral für die Versorgungssicherheit.
In der neuen Ausgabe von „3 Minuten Umweltrecht“ erklärt
Rechtsanwalt Max Schlenk, wann Stromerzeuger nach NIS‑2 und
NIS‑Gesetz 2026 erfasst sind – von Schwellenwerten über
Konzernzurechnungen und Ausnahmen bis zur Frage, wann
Stromerzeugung als gewerbliche Haupttätigkeit gilt. Warum die
Einstufung als NIS‑2-Unternehmen immer eine einzelfallbezogene,
rechtlich profunde Prüfung erfordert – und welche Punkte Sie
dabei unbedingt im Blick haben müssen – erfahren Sie im Video!
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