Verbraucherbauvertrag - Der Spezialfall unter den Bauverträgen

Verbraucherbauvertrag - Der Spezialfall unter den Bauverträgen

Für alle wichtig, die ganze Häuser bauen
20 Minuten
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Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen!

Beschreibung

vor 2 Jahren
Der Verbraucher-Bauvertrag: ein Spezialfall unter den
Bauverträgen

Zu finden hier: §650i BGB.


Durch die Reform des BGB vom 1. Januar 2018 haben sich einige
Neuerungen, Handwerker betreffend, ergeben. So wurden u.a eben
auch verschiedene Vertragsarten eingeführt, besonders wichtig zu
benennen der klassische „Bauvertrag“. Weiter gibt es den
Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag und eben
den heute besprochenen Verbraucherbauvertrag.


Hierbei ist leider der Name etwas irreführend. Man könnte meinen,
es handele sich hier einfach um jeglichen Bau-Vertrag mit einem
Verbraucher – stimmt aber nicht. Vielmehr geht es um Verträge,
durch die „der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines
neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem
bestehenden Gebäude verpflichtet wird“, s. §650i (1) BGB.


Die wichtigsten Regelungen betreffen folgende Themen:




bin ich als Unternehmer überhaupt von diesem Vertragstyp
betroffen?




wie ausführlich muss meine Baubeschreibung sein?




Angaben zum Ausführungstermin




Widerrufsrecht des Kunden




Abschlagszahlungen nur bis max. 90%




Sicherheit für Vertragserfüllung als Automatismus




Mehr davon in meinem Blog, hier finden Sie ausführliche
Texte mit Links zu fast allen Podcastfolgen!





Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:


seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet,
versprochen! 


Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht
leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!

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