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Studier Jura! Archiv

169 Episoden
19 Minuten
Ein Lausanner Notar versiebt Fristen, vergisst Steuerabzüge und bedient sich für sein saftiges Honorar von fast 70'000 Franken einfach ungefragt selbst am Erbschaftskonto. Die wütenden Erben fordern: Schlechte Arbeit darf keinen Rappen kosten! Aber sieht das Bundesgericht das auch so? ️In dieser Episode von Bundesgerichts-Bites knöpfen wir uns einen absoluten Klassiker des Auftragsrechts vor:

Der Honorar-Streit: Warum die Erben auf „schlechte Arbeit = null Honorar“ plädierten und damit die absolute Alles-oder-Nichts-Karte spielten.

Die Unbrauchbarkeits-Regel: Wann ein schlampiger Beauftragter sein Geld wirklich komplett verliert – und warum „schlecht gearbeitet“ eben nicht automatisch „gratis gearbeitet“ bedeutet.

Die Schadens-Verrechnung: Wie das Bundesgericht am Ende den verursachten Steuerschaden sauber mit einem reduzierten, aber fairen Notarhonorar verrechnete.

Ein unverzichtbarer Fall für die Praxis und jede Prüfung zum Auftragsrecht (Art. 394 & 398 OR).

Jetzt reinhören und die Haftungsregeln im Nu durchblicken!
26 Minuten
Ein Unternehmen kauft ein teures, schlüsselfertiges IT-Gesamtsystem, doch nach der Installation stürzt die Software wegen eines massiven Fehlers ständig ab. Die wütende Käuferin will den Vertrag sofort rückgängig machen und ihr ganzes Geld zurück. Aber das Bundesgericht sagt überraschend: Nein! In dieser Episode von Bundesgerichts-Bites tauchen wir ein in den ultimativen Schweizer Leitentscheid für die gesamte Tech- und Softwarebranche:

Der IT-Zwittervertrag: Wie das Bundesgericht Verträge über schlüsselfertige Standard-Hardware und -Software juristisch einordnet.

Die Wandelungs-Bremse: Warum das Gericht die komplette Rückabwicklung (Wandelung) verweigerte, obwohl der Fehler unbestritten gravierend war.

Die Verhältnismässigkeit: Wie ein mögliches Software-Update und ein cleverer Workaround die Millionen-Rückforderung in eine reine Preisminderung (Art. 205 Abs. 2 OR) verwandelten.

Ein absoluter Pflichttermin für alle, die im IT-Recht mitreden wollen oder selbst Softwareverträge abschliessen.

Jetzt reinhören und die Tücken des Software-Gewährleistungsrechts verstehen!
28 Minuten
Forderungsabtretung und Verträge für Dritte

Willkommen zur zehnten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

Der Dritte im Schuldverhältnis. Wir besprechen den echten und unechten Vertrag zugunsten Dritter sowie die Abtretung von Forderungen (Zession). Dabei gehen wir auch auf den Schutz des debitor cessus ein und erklären, warum es bei der Zession keinen gutgläubigen Erwerb gibt.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Forderungsabtretung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 51 und 52. Viel Spass beim Zuhören!
24 Minuten
Eine Immobilienfirma kauft teures Bauland für 675'000 Franken. Doch der Traum vom Bauprojekt platzt sofort: Auf dem Land lastet ein ewiges Pflanz- und Benützungsrecht für Karotten! Als die Käuferin den Vertrag wegen Irrtums rückgängig machen will, zeigt ihr das Bundesgericht die rote Karte. Und zwar wegen einer Notariats-Lüge! ️In dieser Episode beleuchten wir ein packendes Lehrstück über Fahrlässigkeit, Irrtum und das Prinzip von Treu und Glauben beim Grundstückskauf:

Das ewige Gemüse: Wie ein simples, im Grundbuch eingetragenes Karottenfeld-Recht ein ganzes Bauvorhaben blockiert.

Irrtum trotz Fahrlässigkeit: Warum das Gesetz einen Käufer schützt, der beim Grundbuchamt unaufmerksam war und die Dienstbarkeit übersehen hat.

Das Stolpersegment Rechtsmissbrauch: Wie eine vermeintlich harmlose Standard-Bestätigung beim Notar („Ich kenne alle Dienstbakterien“) der Käuferin am Ende das Genick bricht.

Ein absolut kurioser Fall über die Tücken der Vertragsabwicklung, den man für Prüfungen und die Praxis im Immobilienrecht kennen muss.

Jetzt reinhören und lernen, warum man beim Notar die Wahrheit sagen sollte!
25 Minuten
Bedingung, Eigentumsvorbehalt und Konventionalstrafe im OR Willkommen zur neunten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

In dieser Episode dreht sich alles um besondere Verhältnisse und Nebenrechte. Wir erklären den Unterschied zwischen aufschiebenden (suspensiven) und auflösenden (resolutiven) Bedingungen und zeigen, wie ein Eigentumsvorbehalt in der Praxis funktioniert. Ausserdem klären wir die Konventionalstrafe inklusive ihrer Akzessorietät.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Nebenrechte und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 45 bis 48. Viel Spass beim Zuhören!
26 Minuten
Erlass, Verrechnung und die neuen Verjährungsfristen Willkommen zur achten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

Wie gehen Forderungen unter? Wir besprechen die Erlöschensgründe wie den Erlass und die Verrechnung. Ein ganz besonderes Augenmerk gilt der Verjährung. Achtung, wichtiges Update für deine Prüfungen: Wir korrigieren die alten Skriptangaben – die Sachgewährleistung verjährt neu nach 2 Jahren (Art. 210 OR), und die Mängelrügefrist bei Bauwerken beträgt neu 60 Tage nach Entdeckung!Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Erlöschensgründe und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 40 bis 44. Viel Spass beim Zuhören!
22 Minuten
Unmöglichkeit und Lieferverzug im Obligationenrecht Willkommen zur siebten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

Wenn Verträge nicht wie geplant laufen: In dieser Folge schauen wir uns die Leistungsstörungen an. Wir differenzieren zwischen objektiver und subjektiver sowie verschuldeter und unverschuldeter Unmöglichkeit. Zudem nehmen wir den Gläubigerverzug und den detaillierten Ablauf beim Schuldnerverzug (Mahnung, Nachfrist, Wahlrechte nach Art. 107 Abs. 2 OR) unter die Lupe.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Leistungsstörungen und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 35 bis 38. Viel Spass beim Zuhören!
18 Minuten
Die Bugs werden noch überarbeitet. Jedenfalls: Ein Angestellter darf Waren nicht direkt vom Wunschanbieter kaufen. Die Lösung? Ein Strohmann oder gesagt eine Strohfrau wird dazwischengeschaltet, die Lieferkette verschleiert – und die Ware zum normalen Preis geliefert. Ist das Betrug? Im heutigen Bundesgerichts-Bite (Urteil 6B_85/2026) schauen wir uns an, warum eine gerissene Täuschung ohne nachgewiesenen Vermögensschaden strafrechtlich nicht reicht – und warum das Schweigerecht des Beschuldigten selbst im Zivilpunkt (Adhäsionsprozess) vorgeht.
24 Minuten
Risse im Mauerwerk oder undichte Fensterfronten – am Bau läuft es selten perfekt. Doch was tust du, wenn der Bauunternehmer dich monatelang hinhält und die Mängel einfach nicht behebt? Darf man die Reparaturkosten auch dann schon einfordern, wenn man noch keinen Rappen für die Behebung ausgegeben hat? Das Bundesgericht sagt ganz klar: Ja! ️️

In dieser Episode knöpfen wir uns das wegweisende Grundsatzurteil zum Schadensersatz im Werkvertragsrecht vor:

Der Systemkonflikt: Wie man das mühsame Nachbesserungsrecht über das allgemeine Verzugsrecht (Art. 107 Abs. 2 OR) elegant in harten Schadenersatz umwandelt.

Keine Vorleistungspflicht: Warum du Mängel nicht erst auf eigene Kosten reparieren lassen musst, um das Geld vom fehlbaren Unternehmer einzufordern.

Der objektive Gegenwert: Wie das Bundesgericht klarstellt, dass der Schaden dem abstrakten Wert der Mängelbehebung entspricht – ganz ohne Drittrechnungen vorlegen zu müssen.

Ein unverzichtbares Praxis-Wissen für alle, die sich mit Baupfusch, Werkverträgen oder anspruchsvoller OR-Dogmatik beschäftigen.

Jetzt reinhören und erfahren, wie man am Bau zu seinem Recht (und Geld) kommt!
23 Minuten
Warum die kranke Gans als geliefert gilt

Willkommen zur sechsten Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

Wir tauchen in die praktische Erfüllung von Obligationen ein. Wir klären die Leistungsorte (Holschuld, Bringschuld) und die Leistung an Erfüllungs Statt. Ein spezieller Fokus liegt auf dem juristischen Dauerbrenner: Dem Unterschied zwischen Falschlieferung (Aliud) und Sachmangel (Peius) – und warum eine kranke Gans rechtlich anders behandelt wird als eine Ente.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Erfüllung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 32 bis 34. Viel Spass beim Zuhören!
20 Minuten
Du kaufst einen „fabrikneuen“ Sportwagen, fährst ihn fast zwei Jahre und erfährst: Das Auto stand vor dem Kauf fast drei Jahre lang auf Halde! Der Händler wiegelt ab: „Das Fahrzeug war nie zugelassen, also ist es neu – das ist Branchenusanz!“ ️In dieser Episode knöpfen wir uns den berühmten Klassiker BGE 116 II 431 vor – ein genialer Doppel-Leitentscheid an der Schnittstelle von Allgemeinem Teil und Gewährleistungsrecht:

Treu und Glauben (Art. 1 OR): Warum ein branchenfremder Käufer keine internen Branchenusanzen kennen muss und „neu“ als aktuelle Serienproduktion verstehen darf.

Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR): Wann das Verschweigen einer jahrelangen Standzeit die Grenze zur Arglist überschreitet.

Hebel gegen die Verjährung (Art. 210 Abs. 3 OR): Wie die Täuschung die eigentlich verspätete Mängelrüge nach fast zwei Jahren rettet.

Schadenersatz trotz Genehmigung (Art. 31 Abs. 3 OR): Wie man den Minderwert einfordert, auch wenn eine Rückgabe (Wandelung) gar nicht mehr möglich ist.

Schmunzler am Rande: Unsere Moderatoren haben den Schweizer Begriff für Gebrauchtwagen, die „Occasion“ (eigentlich französisch ausgesprochen), kurzerhand cool amerikanisch betont (/əˈkeɪʒən/)! Ein amüsanter kleiner Glitch, der dem Hörvergnügen aber keinen Abbruch tut.

Jetzt reinhören, schmunzeln und die kaufrechtliche Täuschungsdogmatik auf den Punkt mitnehmen!
15 Minuten
Was tust du, wenn eine tonnenschwere, komplett unbrauchbare Maschine deinen Hof blockiert – und der Verkäufer sich einfach weigert, sie wieder abzuholen? ️Ein Bau-Konsortium kauft 1965 eine gewaltige Grabenmaschine für stolze Fr. 185'513.–. Doch das Gerät ist mangelhaft. Es entbrennt ein spektakulärer Rechtsstreit über sagenhafte zwölf Jahre, bis das Bundesgericht endlich die Wandelung des Vertrags rechtskräftig bestätigt. Der Verkäufer muss Fr. 110'000.– des bereits bezahlten Preises zurückerstatten, der Käufer die Maschine zurückgeben. Doch als die Käufer schreiben: „Die Maschine steht für euch bereit, holt sie in Manno (Tessin) ab!“, weigert sich der Verkäufer. Sein Argument: Das Gerät sei über die Jahre komplett entwertet worden, es fehlten Teile und die Käufer hätten das teure Stück gefälligst viel besser schützen müssen.

Wer trägt das finanzielle Risiko, wenn eine rückabzuwickelnde Sache über ein Jahrzehnt hinweg ungenutzt altert?

Muss der Käufer eine tonnenschwere Maschine auf eigene Kosten zurückbringen, oder ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, sie abzuholen?

Wie streng haftet man für eine Sache, die man dem Verkäufer eigentlich nur noch „Zug um Zug“ gegen das eigene Geld überlassen will?

Das Bundesgericht musste in diesem skurrilen Fall klären, wo der Erfüllungsort für die Rückabwicklung liegt und ob die Käufer wie strenge „Geschäftsführer ohne Auftrag“ oder nur wie Pfandgläubiger für Schäden haften.

Jetzt reinhören, das Rückabwicklungs-Rätsel lösen und die wichtigste Verzugs-Dogmatik für deine nächste Klausur mitnehmen!
26 Minuten
Wer für fremde Verträge die Zeche zahlt

Willkommen zur fünften Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

Stellvertretung leicht gemacht. Diese Folge grenzt die direkte von der indirekten Stellvertretung ab, unterscheidet zwischen Boten und echten Vertretern und beleuchtet das Handeln in fremdem Namen. Ausserdem klären wir die Rechtsfolgen beim Handeln als vollmachtloser Vertreter (Art. 38 und 39 OR) inklusive Schwebezustand und Genehmigung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Stellvertretung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 31 A bis 31 G. Viel Spass beim Zuhören!
21 Minuten
Ein skrupelloser Deal mit Kaffeemaschinen, ein heimlicher Skonto-Trick und eine schwere Haftungsfalle – wer zahlt am Ende die Zeche? ️Ein Hersteller aus Chiasso liefert eine edle Kaffeemaschine „De Luxe“ und eine elektrische Kaffeemühle an das neue Café Domino in Kreuzlingen. Bestellt hat die Geräte ein gewisser Herr Weber im Auftrag der Betreiberinnen. Doch Weber fädelt im Hintergrund ein falsches Spiel ein: Er bittet den Verkäufer, den Barzahlungsskonto von 3 % auf der Rechnung gar nicht erst zu erwähnen, um den Rabatt heimlich in die eigene Tasche zu stecken! Als Weber plötzlich die Zahlung verweigert, fordert der Verkäufer wütend seine Maschinen von den Café-Inhaberinnen zurück. Die Frauen weigern sich jedoch vehement: Weber habe auf eigene Rechnung gehandelt, und man habe ihn bereits voll bezahlt. Obendrein erweist sich der vom Verkäufer eilig eingetragene Eigentumsvorbehalt als völlig wertlos, weil er fälschlicherweise am Wohnsitz von Weber registriert wurde!

Muss der Verkäufer nun zusehen, wie das Café Domino mit seinen Maschinen kostenlos Spitzenkaffee brüht?

Wie rettet das Bundesgericht den geprellten Verkäufer, obwohl sein Eigentumsvorbehalt formell komplett danebenging?

Und warum schadete dem Verkäufer sein eigenes, unkorrektes Mitwirken beim Skonto-Schwindel am Ende nicht?

In dieser Folge reisen wir zurück in die 1960er-Jahre und lösen einen der faszinierendsten und lehrreichsten Klassiker zur Stellvertretung (Art. 32 OR) und Rückabwicklung (Art. 109 OR) im Schweizer Recht.

Jetzt reinhören, das Kaffeemaschinen-Rätsel lösen und die wichtigste OR-AT-Dogmatik für deine Klausur mitnehmen!
32 Minuten
Wenn eine kostenlose Schätzung vom Experten dich um ein Vermögen bringt!

Ein Ehepaar besitzt eine alte Jugendstil-Lampe. Ein Sammler bietet ihnen dafür stolze 15'000 Franken. Um sicherzugehen, fragen sie ein weltberühmtes Auktionshaus um Rat. Weil die Zeit drängt, schätzen die Experten das Stück am Telefon auf umgerechnet "nur" 8'000 bis 12'000 Franken. Beruhigt und im Glauben, ein fantastisches Geschäft zu machen, verkauft das Ehepaar die Lampe für 16'500 Franken. Doch kurz darauf folgt der Schock: Der Experte sieht endlich die Fotos und stellt fest, dass es sich um ein unbezahlbares Unikat des Künstlers Émile Gallé handelt! Das Paar fordert über 230'000 Franken Schadenersatz. Sotheby's blockt ab: Die Schätzung war eine reine, kostenlose Gefälligkeit – dafür haftet man nicht.

Wer hat recht? Haftet ein Experte für eine fehlerhafte Gratis-Auskunft?

Ab wann wird aus einer unverbindlichen Gefälligkeit ein rechtsverbindlicher Vertrag mit voller Haftung?

Das Bundesgericht fällte in diesem Fall ein absolut wegweisendes Urteil zur Expertenhaftung und dem unentgeltlichen Auftrag.

Jetzt reinhören, das Rätsel lösen und die wichtigste Abgrenzung des OR AT für deine Klausur meistern!