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Warum die kranke Gans als geliefert gilt

Willkommen zur sechsten Lektion unseres Kurses zum
Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke –
Studier Jura!

Wir tauchen in die praktische Erfüllung von Obligationen ein. Wir
klären die Leistungsorte (Holschuld, Bringschuld) und die
Leistung an Erfüllungs Statt. Ein spezieller Fokus liegt auf dem
juristischen Dauerbrenner: Dem Unterschied zwischen
Falschlieferung (Aliud) und Sachmangel (Peius) – und warum eine
kranke Gans rechtlich anders behandelt wird als eine Ente.Egal ob
du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach
optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach
dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der
Erfüllung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des
Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser
Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum
Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne
Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5.,
vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk
schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen
Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres
Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in
diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1.
Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die
juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell
verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten
Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 32 bis 34.
Viel Spass beim Zuhören!
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„OR AT - Folge 6: Warum die kranke Gans als geliefert gilt“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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