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  4. OR AT - Folge 5: Wer für fremde Verträge die Zeche zahlt (Stellvertretung)
Wer für fremde Verträge die Zeche zahlt

Willkommen zur fünften Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen
Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

Stellvertretung leicht gemacht. Diese Folge grenzt die direkte
von der indirekten Stellvertretung ab, unterscheidet zwischen
Boten und echten Vertretern und beleuchtet das Handeln in fremdem
Namen. Ausserdem klären wir die Rechtsfolgen beim Handeln als
vollmachtloser Vertreter (Art. 38 und 39 OR) inklusive
Schwebezustand und Genehmigung.Egal ob du selbst eine juristische
Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine
Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion
verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Stellvertretung und
hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des
Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser
Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum
Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne
Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5.,
vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk
schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen
Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres
Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in
diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1.
Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die
juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell
verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten
Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 31 A bis 31
G. Viel Spass beim Zuhören!
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„OR AT - Folge 5: Wer für fremde Verträge die Zeche zahlt (Stellvertretung)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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