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  4. OR AT - Folge 8: Erlass, Verrechnung und die neuen Verjährungsfristen
Erlass, Verrechnung und die neuen
Verjährungsfristen Willkommen zur achten Lektion unseres
Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische
Standardwerke – Studier Jura!

Wie gehen Forderungen unter? Wir besprechen die Erlöschensgründe
wie den Erlass und die Verrechnung. Ein ganz besonderes Augenmerk
gilt der Verjährung. Achtung, wichtiges Update für deine
Prüfungen: Wir korrigieren die alten Skriptangaben – die
Sachgewährleistung verjährt neu nach 2 Jahren (Art. 210 OR), und
die Mängelrügefrist bei Bauwerken beträgt neu 60 Tage nach
Entdeckung!Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst
oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten
möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen
Grundlagen der Erlöschensgründe und hast dir das Rüstzeug des
Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser
Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum
Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne
Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5.,
vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk
schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen
Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres
Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in
diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1.
Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die
juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell
verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten
Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 40 bis 44.
Viel Spass beim Zuhören!
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„OR AT - Folge 8: Erlass, Verrechnung und die neuen Verjährungsfristen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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