Podcaster
Episoden
02.01.2025
1 Stunde 18 Minuten
Bitcoin, Ether und der Binance Coin sind mittlerweile nur drei
der mehr als 20.000 verschiedenen, auf dem Kryptomarkt
erhältlichen, Kryptowährungen weltweit.
Dass diese starken Kursschwankungen unterliegen und sich somit
idealerweise hohe Gewinne geschickt generieren lassen, ist den
meisten mittlerweile bekannt. Inwieweit die steuerliche
Behandlung aussieht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Prof. Dr. Jens Schmittmann und ich besprechen in diesem Podcast
den Rechtsstand vom Dezember 2024 und skizzieren grundlegende
Prinzipien einfach und verständlich. Einen kleinen Schwenk ins
Glücksspielrecht gibt es hier und da ebenfalls.
Erst jüngst, am 27.12.2024, kam das KMAG - kurz für
Kryptomärkteaufsichtsgesetz - unter die bestehenden
Gesetzestexte. Wie sich die Besteuerung von Kryptowährungen
hiermit in der Zukunft gestalten wird und welchen Anforderungen
Steuerpflichtige sowie Emittenten und Börsen unterliegen, erfahrt
ihr in einer kommenden zweiten Folge.
Viel Spaß beim Zuhören!
Weiterführende Links:
Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 11.05.2022
zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-11-ertragsbesteuerung-von-virtuellen-waehrungen.html
Urteil des Bundesfinanzhof zur Rechtsnatur von
Kryptowährungen vom 14.02.2023
:https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen,
EuGH Urteil v. 22.10.2015 - C-264/14 BStBl 2018 II S. 211
:https://datenbank.nwb.de/Dokument/556914/
Referentenentwurf für ein Umsetzung der DAC 8 in nationales
Recht vom 4.11.2024:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-11-04-DAC8-UmsG/0-Gesetz.html
Das KMAG (Kryptomärkteaufsichtsgesetz) vom 27.12.2024:
https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/BJNR1B60B0024.html
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01.01.2025
51 Minuten
OnlyFans hat in den letzten Jahren als Plattform für den Verkauf
von digitalen Inhalten, insbesondere von Erwachseneninhalten, an
Popularität gewonnen. Doch wie sieht es mit der Besteuerung von
Einnahmen aus OnlyFans aus?
Hier das Wichtigste in Kürze:
Steuerliche Einordnung: Die Besteuerung von
OnlyFans-Einnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab,
einschließlich des Wohnsitzlandes der Creator*innen. In den
meisten Ländern gelten diese Einnahmen als steuerpflichtiges
Einkommen. Die Fenix International Ltd. übernimmt als Gebühr zur
Nutzung der Online-Plattform eine Gebühr in Höhe von 20% der
Einnahmen aller Creator*innen.
Selbständige Tätigkeit: In den meisten Fällen
werden OnlyFans-Creators als selbständige Unternehmer betrachtet.
Das bedeutet, dass sie ihre Einnahmen selbst verwalten und für
ihre eigenen Steuerpflichten verantwortlich sind. Noch gibt es
keine Rechtsprechung hierzu, jedoch fällt es schwer
OnlyFans-Creator*innen unter die Freiberufler zu subsumieren.
Steuerliche Verpflichtungen:
OnlyFans-Creator*innnen müssen ihre Einnahmen in ihrer jährlichen
Steuererklärung angeben und gegebenenfalls Steuern auf diese
Einnahmen entrichten. Die genauen steuerlichen Verpflichtungen
können je nach Land und individueller Situation variieren. Es ist
ratsam, sich mit den steuerlichen Vorschriften des eigenen Landes
vertraut zu machen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um
sicherzustellen, dass man alle gesetzlichen Anforderungen
erfüllt. Guter Rat ist teuer, bei schlechtem zahlt man jedoch
doppelt.
Buchhaltung und Aufzeichnungen:
OnlyFans-Creator*innen sollten ihre Einnahmen und Ausgaben
ordnungsgemäß verfolgen. Dies ermöglicht es ihnen, genaue
Aufzeichnungen für ihre Steuererklärungen zu führen und
möglicherweise bestimmte Werbungskosten abzusetzen.
Wichtig: Dieser Überblick dient nur zu
Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche
Beratung dar. Es ist ratsam, einen professionellen Steuerberater
zu konsultieren, um spezifische Informationen und Beratung in
Bezug auf die Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen zu erhalten.
Viel Spaß beim Zuhören!
Mehr Informationen rund um die Fenix International Ltd. und
OnlyFans findest du auf Instagram unter
"lawbyluna".
Die Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuer findet ihr hier:
Rs. C-695/20 – Fenix International Ltd. (Betreiberin
von OnlyFans)
Zu Pr. Dr. Jens Schmittmann's Website geht es hier entlang:
https://www.schmittmann.de/
Zu Sashka's Youtube-Kanal hier:
https://www.youtube.com/@Sashkaskanal
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25.10.2024
48 Minuten
Ein wenig Jazz, ein paar Fragen und ein daraus resultierendes
umfassendes Gespräch an einem sonnigen Samstagnachmittag. Dieses
Mal tauchen Prof. Dr. Jens Schmittmann von PRO REO LAW und ich in
die Umsatzsteuer ein und arbeiten Step-by-Step deren Grundlagen
und Tücken heraus. Auf komplizierte Dreiecksgeschäfte gehen wir
hier nicht ein. Dafür erklären wir anhand medial präsenter
Influencer die Basics dieses Gebietes und was es zu beachten
gilt.
Wir wünschen dir viel Spaß beim Zuhören!
Du hast Feedback oder Anregungen hierzu? Melde dich gerne via
Instagram unter "lawbyluna".
Weiterführende aktuelle Artikel zum Thema Influencer und Steuern:
Artikel zur Künstlersozialkasse (KSK) in Zusammenarbeit mit
Rechtsanwältin Julia Jeromin von der Kanzlei Brost Classen:
https://brostclassen.de/medialawblog/kuenstlersozialabgabe-influencer-unternehmen-managements/
Julia Walter Maurer:
Staatliche Registrierungspflicht für Influencer in
Spanien – Rechtsetzung mit Augenmaß oder überflüssige
Verbürokratisierung? (MMR-Aktuell 2024, 01487).
Weiterführende Website's:
https://www.schmittmann.de
https://proreo-law.de
https://brostclassen.de
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10.09.2024
38 Minuten
Es ist schon etwas länger her, dass ich Prof. Dr. Jens
Schmittmann zu Rechts- und Steuerthemen ausgefragt habe.
Influencer oder "Finfluencer" (Influencer für Themen rund um die
Finanzberatung) werden wir beide mit dem Tempo vermutlich in
absehbarer Zeit nicht.
Dafür versorgen wir dich weiterhin mit wertvollem Fachwissen -
einfach erklärt.
Lass dich vom Jazz und unserem Gespräch durch die für das Thema
relevanten Grundsätze im Bereich Einkommen- und Gewerbesteuer
tragen.
Wir wünschen dir viel Spaß beim Zuhören!
Hier geht's zu PRO REO LAW:
https://proreo-law.de
Links zu weiterführenden Artikeln hierzu:
Artikel von Prof. Dr. Jens Schmittmann in MMR-Aktuell 2024,
01622:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fmmraktuell%2F2024%2Fcont%2Fmmraktuell.2024.01622.htm&anchor=Y-300-Z-MMRAKTUELL-B-2024-N-01622
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v.
02.07.2024 - VI 3010 - S 2240 - 190:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1051855/
Leitfaden des Bundesministerium für Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Social_Media_Akteure/2020-07-30-social-media-akteure-introartikel.html
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09.09.2024
26 Minuten
Willkommen zum dritten Podcast im Rechtgebiet Insolvenzrecht. In
diesem Podcast werden wir uns insbesondere mit der
Restschuldbefreiung beschäftigen, welche wie ein "Reset"-Knopf
metaphorisch betrachtet funktioniert.
Denn diese ermöglicht es Schuldnern nach Abschluss des
Insolvenzverfahrens von ihren verbleibenden Schulden befreit zu
werden. Zusammen mit Prof. Dr. Jens Schmittmann erörtern wir,
welche Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung erfüllt sein
müssen und welche Konsequenzen eine Nichterfüllung dieser
Voraussetzungen haben kann.
Ziel dieses Podcast ist es, dir ein grundlegendes Verständnis für
das Insolvenzrecht zu vermitteln, sodass du dich in diesem
komplexen Bereich zukünftig besser zurecht findest.
Viel Spaß beim Zuhören!
Weiterführende Links:
https://www.schmittmann.de
https://proreo-law.de
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Über diesen Podcast
Vom Fachanwalt bis zum Fahnder der Kriminalpolizei - in diesem
Podcast bekommt ihr Input rund um die rechtliche Betrachtungsweise
auf Sachverhalte, die das Leben nun mal schreibt sowie spannende
Einblicke hinter die Kulissen und fundiertes Wissen zu einzelnen
Rechtsthemen. Unter "LawbyLunaShorts" findest du kurze Folgen in
denen der universitäre Stoff aufgearbeitet wird und damit die
kleine Dosis Jura zum Mitnehmen.
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