Kryptowährungen auf dem Prüfstand - im Interview mit Prof Dr. Jens Schmittmann
1 Stunde 18 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 11 Monaten
Bitcoin, Ether und der Binance Coin sind mittlerweile nur drei
der mehr als 20.000 verschiedenen, auf dem Kryptomarkt
erhältlichen, Kryptowährungen weltweit.
Dass diese starken Kursschwankungen unterliegen und sich somit
idealerweise hohe Gewinne geschickt generieren lassen, ist den
meisten mittlerweile bekannt. Inwieweit die steuerliche
Behandlung aussieht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Prof. Dr. Jens Schmittmann und ich besprechen in diesem Podcast
den Rechtsstand vom Dezember 2024 und skizzieren grundlegende
Prinzipien einfach und verständlich. Einen kleinen Schwenk ins
Glücksspielrecht gibt es hier und da ebenfalls.
Erst jüngst, am 27.12.2024, kam das KMAG - kurz für
Kryptomärkteaufsichtsgesetz - unter die bestehenden
Gesetzestexte. Wie sich die Besteuerung von Kryptowährungen
hiermit in der Zukunft gestalten wird und welchen Anforderungen
Steuerpflichtige sowie Emittenten und Börsen unterliegen, erfahrt
ihr in einer kommenden zweiten Folge.
Viel Spaß beim Zuhören!
Weiterführende Links:
Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 11.05.2022
zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-11-ertragsbesteuerung-von-virtuellen-waehrungen.html
Urteil des Bundesfinanzhof zur Rechtsnatur von
Kryptowährungen vom 14.02.2023
:https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen,
EuGH Urteil v. 22.10.2015 - C-264/14 BStBl 2018 II S. 211
:https://datenbank.nwb.de/Dokument/556914/
Referentenentwurf für ein Umsetzung der DAC 8 in nationales
Recht vom 4.11.2024:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-11-04-DAC8-UmsG/0-Gesetz.html
Das KMAG (Kryptomärkteaufsichtsgesetz) vom 27.12.2024:
https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/BJNR1B60B0024.html
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