OnlyFans und Steuern - Wie funktioniert die Besteuerung von Creator*innen?
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Beschreibung
vor 11 Monaten
OnlyFans hat in den letzten Jahren als Plattform für den Verkauf
von digitalen Inhalten, insbesondere von Erwachseneninhalten, an
Popularität gewonnen. Doch wie sieht es mit der Besteuerung von
Einnahmen aus OnlyFans aus?
Hier das Wichtigste in Kürze:
Steuerliche Einordnung: Die Besteuerung von
OnlyFans-Einnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab,
einschließlich des Wohnsitzlandes der Creator*innen. In den
meisten Ländern gelten diese Einnahmen als steuerpflichtiges
Einkommen. Die Fenix International Ltd. übernimmt als Gebühr zur
Nutzung der Online-Plattform eine Gebühr in Höhe von 20% der
Einnahmen aller Creator*innen.
Selbständige Tätigkeit: In den meisten Fällen
werden OnlyFans-Creators als selbständige Unternehmer betrachtet.
Das bedeutet, dass sie ihre Einnahmen selbst verwalten und für
ihre eigenen Steuerpflichten verantwortlich sind. Noch gibt es
keine Rechtsprechung hierzu, jedoch fällt es schwer
OnlyFans-Creator*innen unter die Freiberufler zu subsumieren.
Steuerliche Verpflichtungen:
OnlyFans-Creator*innnen müssen ihre Einnahmen in ihrer jährlichen
Steuererklärung angeben und gegebenenfalls Steuern auf diese
Einnahmen entrichten. Die genauen steuerlichen Verpflichtungen
können je nach Land und individueller Situation variieren. Es ist
ratsam, sich mit den steuerlichen Vorschriften des eigenen Landes
vertraut zu machen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um
sicherzustellen, dass man alle gesetzlichen Anforderungen
erfüllt. Guter Rat ist teuer, bei schlechtem zahlt man jedoch
doppelt.
Buchhaltung und Aufzeichnungen:
OnlyFans-Creator*innen sollten ihre Einnahmen und Ausgaben
ordnungsgemäß verfolgen. Dies ermöglicht es ihnen, genaue
Aufzeichnungen für ihre Steuererklärungen zu führen und
möglicherweise bestimmte Werbungskosten abzusetzen.
Wichtig: Dieser Überblick dient nur zu
Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche
Beratung dar. Es ist ratsam, einen professionellen Steuerberater
zu konsultieren, um spezifische Informationen und Beratung in
Bezug auf die Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen zu erhalten.
Viel Spaß beim Zuhören!
Mehr Informationen rund um die Fenix International Ltd. und
OnlyFans findest du auf Instagram unter
"lawbyluna".
Die Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuer findet ihr hier:
Rs. C-695/20 – Fenix International Ltd. (Betreiberin
von OnlyFans)
Zu Pr. Dr. Jens Schmittmann's Website geht es hier entlang:
https://www.schmittmann.de/
Zu Sashka's Youtube-Kanal hier:
https://www.youtube.com/@Sashkaskanal
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