Der Podcast zum Jura-Referendariat
Podcaster
Episoden
14.04.2026
1 Stunde 26 Minuten
Berufungsrecht die Dritte! Nach Folge 1 (Grundlagen und Zulässigkeit) und 2 (Begründetheit der Berufung) hier nun die abschließende dritte Folge zu den berufungstypischen Zweckmäßigkeitserwägungen und zur Erstellung des Schriftsatzentwurfs. Wir hoffen: Mit dieser Folgenreihe zum Berufungsrecht wird Eure Bearbeitung in der Korrektur nicht ABGEÄNDERT oder gar AUFGEHOBEN, sondern vielmehr fachliche Anwürfe jedweder Art ZURÜCKGEWIESEN (wenn nicht gar bereits VERWORFEN). Der/die Kundige merkt: Der Satz gerade eben enthielt Anspielungen, die voll zu goutieren Euch nach dem Hören dieser Folge nicht schwer fallen sollte! Daneben werden viele berufungstypische Fragestellungen angesprochen, die in den vorherigen Folgen keinen Platz fanden oder dort nur angerissen werden konnten (die Timecodes am Ende der Shownotes geben Euch einen Überblick). Sonst noch was? Ja: Hier findet Ihr das in der Folge besprochene Kurzskript zur Berufung, das auch Schriftsatzmuster enthält. Ein bisschen Wasser müssen wir aber in den Wein gießen: Christoph klingt in dieser remote aufgenommenen Folge aufgrund eines improvisierten Aufnahmesettings blecherner als gewohnt (redet aber - hoffentlich - kein Blech). Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:49 Zweckmäßigkeit allgemein / Berufungseinlegung, § 519 ZPO
10:04 Verschlechterungsverbot, § 528 ZPO
13:39 Allgemeines zur Berufungsbegründung, § 520 ZPO
16:49 Berufungsanträge, § 520 III 2 Nr. 1 ZPO
23:37 „Aufhebung und Zurückverweisung“, § 538 II ZPO
29:39 Nebenanträge und Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, §§ 719, 707 ZPO
36:25 Antrag auf Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils, § 537 ZPO
40:43 Bezeichnung der Parteirollen
43:23 Anträge des Berufungsbeklagten
45:20 Bezeichnung der Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit, § 520 III 2 Nr. 2 ZPO
51:25 Bezeichnung Konkreter Anhaltspunkte, die Richtigkeits-/Vollständigkeitszweifel begründen, § 520 III 2 Nr. 3 ZPO
53:51 Bezeichnung von Noven und deren Zulassungsgründe, § 520 III 2 Nr. 4 ZPO
55:05 Praktischer Aufgabenteil: Berufungsbegründung
59:16 PKH und Berufung
01:03:55 Klageänderung, Aufrechnung, Widerklage, § 533 ZPO
01:08:53 Tatbestandsberichtigungsantrag
01:11:35 Anschlussberufung, § 524 ZPO
01:19:57 Praktischer Aufgabenteil: Berufungserwiderung und Anschlussberufung
01:23:40 Fazit
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E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:49 Zweckmäßigkeit allgemein / Berufungseinlegung, § 519 ZPO
10:04 Verschlechterungsverbot, § 528 ZPO
13:39 Allgemeines zur Berufungsbegründung, § 520 ZPO
16:49 Berufungsanträge, § 520 III 2 Nr. 1 ZPO
23:37 „Aufhebung und Zurückverweisung“, § 538 II ZPO
29:39 Nebenanträge und Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, §§ 719, 707 ZPO
36:25 Antrag auf Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils, § 537 ZPO
40:43 Bezeichnung der Parteirollen
43:23 Anträge des Berufungsbeklagten
45:20 Bezeichnung der Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit, § 520 III 2 Nr. 2 ZPO
51:25 Bezeichnung Konkreter Anhaltspunkte, die Richtigkeits-/Vollständigkeitszweifel begründen, § 520 III 2 Nr. 3 ZPO
53:51 Bezeichnung von Noven und deren Zulassungsgründe, § 520 III 2 Nr. 4 ZPO
55:05 Praktischer Aufgabenteil: Berufungsbegründung
59:16 PKH und Berufung
01:03:55 Klageänderung, Aufrechnung, Widerklage, § 533 ZPO
01:08:53 Tatbestandsberichtigungsantrag
01:11:35 Anschlussberufung, § 524 ZPO
01:19:57 Praktischer Aufgabenteil: Berufungserwiderung und Anschlussberufung
01:23:40 Fazit
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31.03.2026
1 Stunde 19 Minuten
Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage
10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage
12:06 Zuständigkeit
15:40 Prozessführungsbefugnis
19:16 Rechtschutzbedürfnis
25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?
28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird
30:44 Begründetheit: Obersatz
32:34 Die Einziehungsberechtigung
42:53 Das Bestehen der Forderung
47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger
51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB
01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO
01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?
01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO
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03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage
10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage
12:06 Zuständigkeit
15:40 Prozessführungsbefugnis
19:16 Rechtschutzbedürfnis
25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?
28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird
30:44 Begründetheit: Obersatz
32:34 Die Einziehungsberechtigung
42:53 Das Bestehen der Forderung
47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger
51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB
01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO
01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?
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24.03.2026
1 Stunde 23 Minuten
Wie formuliert gleich § 883 Abs. 1 ZPO in prosaischer Schlichtheit? „Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben.“ Das versteht jeder. Aber: Wie funktioniert das eigentlich, wenn es nicht um bewegliche Sachen, sondern um Forderungen geht? Die sind zwar - in der Diktion der ZPO - immerhin auch „beweglich“ nämlich „bewegliches Vermögen“. Aber: Wie nimmt man eine Forderung weg? Und wer tut das? Antworten hierauf findet man in den §§ 828 ff. ZPO, die weit weniger verständlich sind als § 883 Abs. 1 ZPO. Wie gut, dass Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sich in Fortsetzung unserer Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht dem „PfÜB“ widmen, dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Dessen Voraussetzungen und Wirkungen werden von den beiden liebevoll seziert und in das beliebte Schema „Römisch I. bis V.“ (RefPod-Folge # 49!) eingepasst. Zugleich wird so der Boden bereitet für die Einziehungsklage, in der vieles von dem in dieser Folge Besprochene gerade NICHT geprüft wird. Und nicht vergessen: „A" kommt vor „I“! Hä? Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung und Einleitung
01:50 Prüfungsschema I-V
05:40 Konstellation Gläubiger - Schuldner - Drittschuldner
13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO
17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB
25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765
28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO
30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO
37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3
39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO
42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO
49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO
51:44 Wirkungen der Pfändung
56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO
01:01:29 Der Überweisungsbeschluss
01:04:18 Wirkungen der Überweisung
01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB
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Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung und Einleitung
01:50 Prüfungsschema I-V
05:40 Konstellation Gläubiger - Schuldner - Drittschuldner
13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO
17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB
25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765
28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO
30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO
37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3
39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO
42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO
49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO
51:44 Wirkungen der Pfändung
56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO
01:01:29 Der Überweisungsbeschluss
01:04:18 Wirkungen der Überweisung
01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB
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17.03.2026
1 Stunde 29 Minuten
Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts - § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.
Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.
Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
01:56 Obersatz und Schema
05:22 Verfahrensfehler
09:57 Zulässigkeit der Klage
13:42 Begründetheit der Klage
16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO
20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO
27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO
36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung
45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO
50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO
59:30 Novenrecht, § 531 ZPO
01:16:43 Unstreitiger Vortrag
01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!
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Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
01:56 Obersatz und Schema
05:22 Verfahrensfehler
09:57 Zulässigkeit der Klage
13:42 Begründetheit der Klage
16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO
20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO
27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO
36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung
45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO
50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO
59:30 Novenrecht, § 531 ZPO
01:16:43 Unstreitiger Vortrag
01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!
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10.03.2026
1 Stunde 32 Minuten
Liebe Hörerschaft, aufgepasst, es folgt eine Kaskade schlechter Wortspiele: Von Berufs wegen haben Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, viel mit der Berufung zu tun, weswegen sie sich dazu berufen fühlten, den Ruf der Hörerschaft nach einer Folgenreihe zum Berufungsrecht zu folgen. Bindend stellen die beiden fest: eine so umfangreiche Behandlung der Materie dürfte in Podcastform ein Novum sein, das - weil unstreitig - ohne Begrenzungen unbedingt zuzulassen sein dürfte. Und apropos „zuzulassen“: Diese Folge dreht sich im Schwerpunkt um die Examensrelevanz der Berufung und die Zulässigkeitsprüfung. Zwei weitere Folgen (zur Begründetheitsprüfung, zu Zweckmäßigkeitserwägungen und zum praktischen Aufgabenteil) werden folgen. Wir hoffen, diese Folgenreihe ist anschlussfähig. Na, alle Anspielungen verstanden? Wenn nein: Das ficht uns nicht an. Und nein: Wir nehmen nichts zurück. Viel Spaß beim Hören!
Zusatzmaterial: Schemata, VU-Tabelle und praktische Aufgabenteile
Aktuelle Entscheidung zur Frage der Wiedereinsetzung, wenn beim unzuständigen Gericht elektronisch ein Rechtsmittel eingelegt wird: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 – XII ZB 411/23
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:55 Examensrelevanz
06:08 Was ist die Berufungsinstanz für eine Instanz?
09:53 Rechtsmittel der ZPO
16:56 Bearbeitungsvermerk und Klausurschemata
26:36 Rechtsbehelfsstation / Statthaftigkeit
48:52 Beschwer
55:18 Berufungssumme
01:06:54 Einlegungsfrist
01:23:01 Begründungsfrist
01:28:25 Form und Zuständigkeit
01:31:14 Fazit
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Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:55 Examensrelevanz
06:08 Was ist die Berufungsinstanz für eine Instanz?
09:53 Rechtsmittel der ZPO
16:56 Bearbeitungsvermerk und Klausurschemata
26:36 Rechtsbehelfsstation / Statthaftigkeit
48:52 Beschwer
55:18 Berufungssumme
01:06:54 Einlegungsfrist
01:23:01 Begründungsfrist
01:28:25 Form und Zuständigkeit
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Über diesen Podcast
Der offizielle Podcast der Justiz NRW zum Jura-Referendariat.
Produziert vom OLG Hamm. Wie schreibe ich ein Urteil und wer soll
sich eigentlich diese ganzen Formalia merken? Warum vergehen 5
Stunden während einer Klausur immer viel schneller als im echten
Leben? Was mache ich, wenn ich mal wieder überhaupt keine Lust aufs
Lernen habe? Und was war noch mal dieses materielle Recht? Diese
und viele weitere Fragen behandelt RefPod – der Podcast zum
Jura-Referendariat. Hier tauscht sich Christian Walz, Richter und
AG-Leiter, mit AG-Leiterinnen und -Leitern, Expertinnen und
Experten aus der Praxis sowie Referendarinnen und Referendaren über
alle möglichen Themen rund um das Referendariat aus. Neue Folgen
erscheinen (meistens) dienstags. RefPod ist ein Angebot der Justiz
NRW, produziert vom OLG Hamm. Disclaimer: Der Podcast beinhaltet
ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und
Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der
Justizprüfungsämter. http://www.refpod.de
http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
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