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Der Podcast zum Jura-Referendariat
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Episoden

# 96 Berufungsrecht 3 (Zweckmäßigkeitserwägungen, praktischer Aufgabenteil)
14.04.2026
1 Stunde 26 Minuten
Berufungsrecht die Dritte! Nach Folge 1 (Grundlagen und Zulässigkeit) und 2 (Begründetheit der Berufung) hier nun die abschließende dritte Folge zu den berufungstypischen Zweckmäßigkeitserwägungen und zur Erstellung des Schriftsatzentwurfs. Wir hoffen: Mit dieser Folgenreihe zum Berufungsrecht wird Eure Bearbeitung in der Korrektur nicht ABGEÄNDERT oder gar AUFGEHOBEN, sondern vielmehr fachliche Anwürfe jedweder Art ZURÜCKGEWIESEN (wenn nicht gar bereits VERWORFEN). Der/die Kundige merkt: Der Satz gerade eben enthielt Anspielungen, die voll zu goutieren Euch nach dem Hören dieser Folge nicht schwer fallen sollte! Daneben werden viele berufungstypische Fragestellungen angesprochen, die in den vorherigen Folgen keinen Platz fanden oder dort nur angerissen werden konnten (die Timecodes am Ende der Shownotes geben Euch einen Überblick). Sonst noch was? Ja: Hier findet Ihr das in der Folge besprochene Kurzskript zur Berufung, das auch Schriftsatzmuster enthält. Ein bisschen Wasser müssen wir aber in den Wein gießen: Christoph klingt in dieser remote aufgenommenen Folge aufgrund eines improvisierten Aufnahmesettings blecherner als gewohnt (redet aber - hoffentlich - kein Blech). Viel Spaß beim Hören! 


Kapitelmarken:


00:00 Einleitung


03:49 Zweckmäßigkeit allgemein / Berufungseinlegung, § 519 ZPO


10:04 Verschlechterungsverbot, § 528 ZPO


13:39 Allgemeines zur Berufungsbegründung, § 520 ZPO


16:49 Berufungsanträge, § 520 III 2 Nr. 1 ZPO


23:37 „Aufhebung und Zurückverweisung“, § 538 II ZPO


29:39 Nebenanträge und Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, §§ 719, 707 ZPO


36:25 Antrag auf Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils, § 537 ZPO


40:43 Bezeichnung der Parteirollen


43:23 Anträge des Berufungsbeklagten


45:20 Bezeichnung der Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit, § 520 III 2 Nr. 2 ZPO


51:25 Bezeichnung Konkreter Anhaltspunkte, die Richtigkeits-/Vollständigkeitszweifel begründen, § 520 III 2 Nr. 3 ZPO


53:51 Bezeichnung von Noven und deren Zulassungsgründe, § 520 III 2 Nr. 4 ZPO


55:05 Praktischer Aufgabenteil: Berufungsbegründung


59:16 PKH und Berufung


01:03:55 Klageänderung, Aufrechnung, Widerklage, § 533 ZPO


01:08:53 Tatbestandsberichtigungsantrag


01:11:35 Anschlussberufung, § 524 ZPO


01:19:57 Praktischer Aufgabenteil: Berufungserwiderung und Anschlussberufung


01:23:40 Fazit


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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
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# 95 Die Einziehungsklage
31.03.2026
1 Stunde 19 Minuten
Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!


Kapitelmarken:


00:00 Begrüßung


03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage


10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage


12:06 Zuständigkeit


15:40 Prozessführungsbefugnis


19:16 Rechtschutzbedürfnis


25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?


28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird


30:44 Begründetheit: Obersatz


32:34 Die Einziehungsberechtigung


42:53 Das Bestehen der Forderung


47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger


51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB


01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO


01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?


01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO


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# 94 Alles rund um den PfÜB
24.03.2026
1 Stunde 23 Minuten
Wie formuliert gleich § 883 Abs. 1 ZPO in prosaischer Schlichtheit? „Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben.“ Das versteht jeder. Aber: Wie funktioniert das eigentlich, wenn es nicht um bewegliche Sachen, sondern um Forderungen geht? Die sind zwar - in der Diktion der ZPO - immerhin auch „beweglich“ nämlich „bewegliches Vermögen“. Aber: Wie nimmt man eine Forderung weg? Und wer tut das? Antworten hierauf findet man in den §§ 828 ff. ZPO, die weit weniger verständlich sind als § 883 Abs. 1 ZPO. Wie gut, dass Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sich in Fortsetzung unserer Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht dem „PfÜB“ widmen, dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Dessen Voraussetzungen und Wirkungen werden von den beiden liebevoll seziert und in das beliebte Schema „Römisch I. bis V.“ (RefPod-Folge # 49!) eingepasst. Zugleich wird so der Boden bereitet für die Einziehungsklage, in der vieles von dem in dieser Folge Besprochene gerade NICHT geprüft wird. Und nicht vergessen: „A" kommt vor „I“! Hä? Viel Spaß beim Hören!


Kapitelmarken:


00:00 Begrüßung und Einleitung


01:50 Prüfungsschema I-V


05:40 Konstellation Gläubiger - Schuldner - Drittschuldner


13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO


17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB


25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765


28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO


30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO


37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3


39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO


42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO


49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO


51:44 Wirkungen der Pfändung


56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO


01:01:29 Der Überweisungsbeschluss


01:04:18 Wirkungen der Überweisung


01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB


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# 93 Berufungsrecht 2 (Begründetheit, Tatsachenbindung, Novenrecht)
17.03.2026
1 Stunde 29 Minuten
Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts - § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.


Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.


Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!


Kapitelmarken:


00:00 Einleitung


01:56 Obersatz und Schema


05:22 Verfahrensfehler


09:57 Zulässigkeit der Klage


13:42 Begründetheit der Klage


16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO


20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO


27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO


36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung


45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO


50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO


59:30 Novenrecht, § 531 ZPO


01:16:43 Unstreitiger Vortrag


01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!


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# 92 Berufungsrecht 1 (Grundlagen und Zulässigkeit)
10.03.2026
1 Stunde 32 Minuten
Liebe Hörerschaft, aufgepasst, es folgt eine Kaskade schlechter Wortspiele: Von Berufs wegen haben Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, viel mit der Berufung zu tun, weswegen sie sich dazu berufen fühlten, den Ruf der Hörerschaft nach einer Folgenreihe zum Berufungsrecht zu folgen. Bindend stellen die beiden fest: eine so umfangreiche Behandlung der Materie dürfte in Podcastform ein Novum sein, das - weil unstreitig - ohne Begrenzungen unbedingt zuzulassen sein dürfte. Und apropos „zuzulassen“: Diese Folge dreht sich im Schwerpunkt um die Examensrelevanz der Berufung und die Zulässigkeitsprüfung. Zwei weitere Folgen (zur Begründetheitsprüfung, zu Zweckmäßigkeitserwägungen und zum praktischen Aufgabenteil) werden folgen. Wir hoffen, diese Folgenreihe ist anschlussfähig. Na, alle Anspielungen verstanden? Wenn nein: Das ficht uns nicht an. Und nein: Wir nehmen nichts zurück. Viel Spaß beim Hören!


Zusatzmaterial: Schemata, VU-Tabelle und praktische Aufgabenteile


Aktuelle Entscheidung zur Frage der Wiedereinsetzung, wenn beim unzuständigen Gericht elektronisch ein Rechtsmittel eingelegt wird: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 – XII ZB 411/23


Kapitelmarken:


00:00 Einleitung 


03:55 Examensrelevanz


06:08 Was ist die Berufungsinstanz für eine Instanz?


09:53 Rechtsmittel der ZPO


16:56 Bearbeitungsvermerk und Klausurschemata


26:36 Rechtsbehelfsstation / Statthaftigkeit


48:52 Beschwer


55:18 Berufungssumme


01:06:54 Einlegungsfrist 


01:23:01 Begründungsfrist


01:28:25 Form und Zuständigkeit


01:31:14 Fazit


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Über diesen Podcast

Der offizielle Podcast der Justiz NRW zum Jura-Referendariat. Produziert vom OLG Hamm. Wie schreibe ich ein Urteil und wer soll sich eigentlich diese ganzen Formalia merken? Warum vergehen 5 Stunden während einer Klausur immer viel schneller als im echten Leben? Was mache ich, wenn ich mal wieder überhaupt keine Lust aufs Lernen habe? Und was war noch mal dieses materielle Recht? Diese und viele weitere Fragen behandelt RefPod – der Podcast zum Jura-Referendariat. Hier tauscht sich Christian Walz, Richter und AG-Leiter, mit AG-Leiterinnen und -Leitern, Expertinnen und Experten aus der Praxis sowie Referendarinnen und Referendaren über alle möglichen Themen rund um das Referendariat aus. Neue Folgen erscheinen (meistens) dienstags. RefPod ist ein Angebot der Justiz NRW, produziert vom OLG Hamm. Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter. http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
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