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32 Minuten
Das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung, in dessen Auftrag »im Namen des Volkes« bei Gericht geurteilt wird, wird durch laufende Rechtssprechung geprägt. Wenn bei Gericht ein »Deal« abgeschlossen wird, gehen in der Öffentlichkeit schnell mal die Emotionen hoch – insbesondere wenn die Tat erheblich und die Strafandrohung bedeutend waren. Beispiele dafür sind aktuelle Verfahren wie das um den Diebstahl von Schmuck im Wert von über 136 Millionen Euro aus dem »Grünen Gewölbe« (Landgericht Dresden) oder das Verfahren gegen den ehemaligen Manager eines Automobilkonzern wegen Betrugs (Landgericht München). Beide Entscheidungen wurden in der Öffentlichkeit scharf kritisiert. – An Verfahren an Amts- und Landgerichten mit einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren (Amtsgericht) bzw. mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe (Landgericht) sind auch Schöffinnen und Schöffen als gleich stimmberechtigte Kammermitglieder beteiligt. 

Was genau ist eigentlich ein »Deal«, was sind seine Konsequenzen, warum wird er überhaupt angestrebt?

Prof. Dr. Jörg Kinzig und Benedikt Iberl vom Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen haben fast 9.000 Schöffinnen und Schöffen in Deutschland zu Erfahrungen mit einem »Deal« – juristisch: »Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten« (§ 257c StPO) – befragt. Über den Anlass für ihre Befragung, die Unschärfe zwischen »informeller Absprache« und »formeller Verständigung« und über wesentliche Ergebnisse ihrer Untersuchung berichten sie bei Schöffen TV. 

+++ Zum Nachlesen: kostenlose Publikationen +++

Link zur Verständigungsstudie: doi.org/10.5771/9783748922094 

Link zur Schöffenbefragung: doi.org/10.5771/9783748942634 

Obwohl sie an bis zu lebenslangen Freiheitsstrafen mitentscheiden, erhalten Schöffinnen und Schöffen keinerlei Fortbildungen. So ist für sie schon das bloße eigenständige Erkennen einer Verständigung unter Umständen überhaupt nicht möglich, genauso wenig wie das selbstständige Einordnen einer informellen Absprache.
20 Minuten
»Wieviel Geld verdiene ich eigentlich im Schöffenamt?« – Wer sich diese Frage stellt, wäre in einem Ehrenamt generell falsch... Darum, wie die Aufwandsentschädigung für Schöffinnen und Schöffen geregelt ist, geht es im Gespräch zwischen Schöffen TV und Hasso Lieber, ehem. Vorsitzender Richter am Landgericht und Justizsstaatssekretär. Auch die Freistellung im Beruf ist für Schöffinnen und Schöffen ein wichtiges Thema. 

Gefördert von der Hessischen Staatskanzlei im Rahmen des Programms »Dein Ehrenamt
8 Minuten
Haupt, Ersatz- sowie Ergänzungsschöffinnen und -schöffen? Ich dachte immer, es gäbe nur Schöffinnen und Schöffen... – Für alle, die sich für das Schöffenamt interessieren, betreibt Schöffen TV hier gemeinsam mit Experte Hasso Lieber eine Begriffsklärung. – Korrektur: statt „Ergänzungsschöffe“ soll es bei bei 06:21 „Ersatzschöffe“ heißen.

Gefördert von der Hessischen Staatskanzlei im Rahmen des Programms »Dein Ehrenamt«
16 Minuten
Wo werde ich als Schöffin oder Schöffe eigentlich eingesetzt – am Amtsgericht oder am Landgericht? Und was sind dann die Unterschiede? – Im Gespräch mit Hasso Lieber, Experte zum Schöffenamt und neben Ursula Sens Autor des Standardwerks »FIT FÜR’ SCHÖFFENAMT« (Berliner Wissenschafts-Verlag) nehmen wir noch einmal die Perspektive derjenigen ein, die mit den verschiedenen Instanzen noch keine Erfahrung haben. Daraus spannt sich auch ein Bogen hin zur Diskussion zu einem hochaktuellen Thema, das nur von Einzelrichtern entscheiden wird, obwohl es eine hohe soziale Relevanz hat.

Gefördert von der Hessischen Staatskanzlei im Rahmen des Programms »Dein Ehrenamt«
21 Minuten
Ein Hörer fragt, ein Schöffe antwortet: muss ich mir als Schöffe eigentlich Sorgen um meine Sicherheit machen? Die Fragen stellen sich vielleicht insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die sich im Rahmen der Schöffenwahlen 2023 überlegen, sich für das Schöffenamt zu bewerben.
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Über diesen Podcast

Schöffen TV ist der Kanal für das richterliche Ehrenamt. In Deutschland sitzen über 100.000 Bürger*innen mit auf der Richterbank – als Schöffen und Jugendschöffen, als Handelsrichter sowie zum Beispiel an Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten.  Allein circa 60.000 Bürger*innen sind im Schöffenamt tätig, also als ehrenamtliche Richter*innen in der Strafgerichtsbarkeit. Sie entscheiden mit gleicher Stimme an Amts- und Landgerichten mit – im Namen des Volkes. Das Ziel von Schöffen TV: mehr Sichtbarkeit und mehr Lobby für eines der verantwortungsvollsten Ehrenämter des Landes: das richterliche Ehrenamt. Das richterliche Ehrenamt ist Partizipation an der Rechtsprechung. Direkter geht Beteiligung an der Demokratie wohl kaum. __auf YouTube www.schoeffen.tv __auf Instagram www.instagram.com/schoeffentv __auf Facebook www.facebook.com/schoeffentv __im Web: www.schoeffen-tv.de
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„Schöffen TV Podcast“

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