Podcaster
Episoden
19.09.2023
32 Minuten
Das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung, in
dessen Auftrag »im Namen des Volkes« bei Gericht geurteilt wird,
wird durch laufende Rechtssprechung geprägt. Wenn bei Gericht ein
»Deal« abgeschlossen wird, gehen in der Öffentlichkeit schnell
mal die Emotionen hoch – insbesondere wenn die Tat erheblich und
die Strafandrohung bedeutend waren. Beispiele dafür sind aktuelle
Verfahren wie das um den Diebstahl von Schmuck im Wert von über
136 Millionen Euro aus dem »Grünen Gewölbe« (Landgericht Dresden)
oder das Verfahren gegen den ehemaligen Manager eines
Automobilkonzern wegen Betrugs (Landgericht München). Beide
Entscheidungen wurden in der Öffentlichkeit scharf kritisiert. –
An Verfahren an Amts- und Landgerichten mit einer Straferwartung
von mehr als zwei Jahren (Amtsgericht) bzw. mehr als vier Jahren
Freiheitsstrafe (Landgericht) sind auch Schöffinnen und Schöffen
als gleich stimmberechtigte Kammermitglieder
beteiligt.
Was genau ist eigentlich ein »Deal«, was sind seine Konsequenzen,
warum wird er überhaupt angestrebt?
Prof. Dr. Jörg Kinzig und Benedikt Iberl vom Institut für
Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen haben fast
9.000 Schöffinnen und Schöffen in Deutschland zu Erfahrungen mit
einem »Deal« – juristisch: »Verständigung zwischen Gericht und
Verfahrensbeteiligten« (§ 257c StPO) – befragt. Über den Anlass
für ihre Befragung, die Unschärfe zwischen »informeller
Absprache« und »formeller Verständigung« und über wesentliche
Ergebnisse ihrer Untersuchung berichten sie bei Schöffen
TV.
+++ Zum Nachlesen: kostenlose Publikationen +++
Link zur Verständigungsstudie:
doi.org/10.5771/9783748922094
Link zur Schöffenbefragung:
doi.org/10.5771/9783748942634
Obwohl sie an bis zu lebenslangen Freiheitsstrafen
mitentscheiden, erhalten Schöffinnen und Schöffen keinerlei
Fortbildungen. So ist für sie schon das bloße eigenständige
Erkennen einer Verständigung unter Umständen überhaupt nicht
möglich, genauso wenig wie das selbstständige Einordnen einer
informellen Absprache.
Mehr
02.05.2023
20 Minuten
»Wieviel Geld verdiene ich eigentlich im Schöffenamt?« – Wer sich
diese Frage stellt, wäre in einem Ehrenamt generell falsch...
Darum, wie die Aufwandsentschädigung für Schöffinnen und Schöffen
geregelt ist, geht es im Gespräch zwischen Schöffen TV und Hasso
Lieber, ehem. Vorsitzender Richter am Landgericht und
Justizsstaatssekretär. Auch die Freistellung im Beruf ist für
Schöffinnen und Schöffen ein wichtiges Thema.
Gefördert von der Hessischen Staatskanzlei im Rahmen des
Programms »Dein Ehrenamt
Mehr
26.04.2023
8 Minuten
Haupt, Ersatz- sowie Ergänzungsschöffinnen und -schöffen? Ich
dachte immer, es gäbe nur Schöffinnen und Schöffen... – Für alle,
die sich für das Schöffenamt interessieren, betreibt Schöffen TV
hier gemeinsam mit Experte Hasso Lieber eine Begriffsklärung. –
Korrektur: statt „Ergänzungsschöffe“ soll es bei bei 06:21
„Ersatzschöffe“ heißen.
Gefördert von der Hessischen Staatskanzlei im Rahmen des
Programms »Dein Ehrenamt«
Mehr
16.04.2023
16 Minuten
Wo werde ich als Schöffin oder Schöffe eigentlich eingesetzt – am
Amtsgericht oder am Landgericht? Und was sind dann die
Unterschiede? – Im Gespräch mit Hasso Lieber, Experte zum
Schöffenamt und neben Ursula Sens Autor des Standardwerks »FIT
FÜR’ SCHÖFFENAMT« (Berliner Wissenschafts-Verlag) nehmen wir noch
einmal die Perspektive derjenigen ein, die mit den verschiedenen
Instanzen noch keine Erfahrung haben. Daraus spannt sich auch ein
Bogen hin zur Diskussion zu einem hochaktuellen Thema, das nur
von Einzelrichtern entscheiden wird, obwohl es eine hohe soziale
Relevanz hat.
Gefördert von der Hessischen Staatskanzlei im Rahmen des
Programms »Dein Ehrenamt«
Mehr
24.01.2023
21 Minuten
Ein Hörer fragt, ein Schöffe antwortet: muss ich mir als Schöffe
eigentlich Sorgen um meine Sicherheit machen? Die Fragen stellen
sich vielleicht insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die sich im
Rahmen der Schöffenwahlen 2023 überlegen, sich für das
Schöffenamt zu bewerben.
Mehr
Über diesen Podcast
Schöffen TV ist der Kanal für das richterliche Ehrenamt. In
Deutschland sitzen über 100.000 Bürger*innen mit auf der
Richterbank – als Schöffen und Jugendschöffen, als Handelsrichter
sowie zum Beispiel an Arbeits-, Sozial-, Finanz- und
Verwaltungsgerichten. Allein circa 60.000 Bürger*innen sind
im Schöffenamt tätig, also als ehrenamtliche Richter*innen in der
Strafgerichtsbarkeit. Sie entscheiden mit gleicher Stimme an Amts-
und Landgerichten mit – im Namen des Volkes. Das Ziel von Schöffen
TV: mehr Sichtbarkeit und mehr Lobby für eines der
verantwortungsvollsten Ehrenämter des Landes: das richterliche
Ehrenamt. Das richterliche Ehrenamt ist Partizipation an der
Rechtsprechung. Direkter geht Beteiligung an der Demokratie wohl
kaum. __auf YouTube www.schoeffen.tv __auf Instagram
www.instagram.com/schoeffentv __auf Facebook
www.facebook.com/schoeffentv __im Web: www.schoeffen-tv.de
Kommentare (0)