Spruchreif | Jurafuchs Podcast

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Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen & juristischer Debatten

Episoden

75 Jahre Grundgesetz: Wie entscheiden Verfassungsgerichte? – mit Ri'in BVerfG a.D. Gertude Lübbe-Wolff | Wie kommt das BVerfG zu seinen Entscheidungen? Wie unterscheidet sich die Beratungskultur am BVerfG vom US Supreme Court?
28.06.2024
51 Minuten
Aus Anlass von 75 Jahren Grundgesetz starten wir eine neue Reihe im Rahmen unseres Podcasts: Wir befassen uns mit ausgewählten Themen, die für das Verständnis unserer Verfassung und unseres Verfassungslebens eine wichtige Rolle beanspruchen. Den Start macht die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Professorin Gertrude Lübbe-Wolff. Sie ist emeritierte Professorin für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts und gehörte dort dem 2. Senat an.  Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist.  Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein: Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab? Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte? Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court? Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren? Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich? Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht? Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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KLASSIKER: Der Fleet-Fall – mit Prof. Stephan Lorenz | Wann stellt eine Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB dar? | BGH, Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68
10.05.2024
49 Minuten
Der Fleet-Fall ist einer der Klassiker der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Der Fall aus dem Deliktsrecht, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen Nutzungsmöglichkeit des Eigentums an einer Sache eine deliktische Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) dar? Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts und zeigt seine ungebrochene Relevanz auf: Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen? Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB? Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt? Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist? Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen? Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist? Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt? Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen?  Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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Begeht Israel im Gazastreifen einen Völkermord? – mit Prof. Helmut Aust | Rechtsfragen des Kriegs zwischen Israel und der Hamas | IGH, Südafrika v. Israel, Beschluss vom 26.01.2024
26.04.2024
57 Minuten
Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)). Professor Helmut Philipp Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen: Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig? Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention? Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf? Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu? Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf? In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht? Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren? Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen?  Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen? Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord? Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die parlamentarische Willensbildung – mit Prof. Florian Meinel | Wurde das Gebäudeenergiegesetz zu kurzfristig beschlossen? | BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 2023 – 2 BvE 4/23
19.01.2024
52 Minuten
Im Frühsommer 2023 stritt das ganze Land über das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition (aka Robert Habecks „Heizungsgesetz“). Nach schweren Angriffen der politischen Opposition und der Bild-Zeitung sowie nach öffentlich ausgetragenem Streit zwischen FDP und Grünen entschied sich die Ampel-Koalition, das Gesetzesvorhaben umfassend zu ändern. Da war aber der alte Gesetzesentwurf bereits in den Bundestag eingebracht worden. Kurzfristig wurde über den nunmehr umfangreich geänderten Gesetzesentwurf beraten und im federführenden Ausschuss entschieden. Aus politischen Gründen sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Doch dazu kam es nicht. In einer Eilentscheidung untersagte das Bundesverfassungsgericht es der Parlamentsmehrheit, noch vor der Sommerpause über die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung zu entscheiden und das Gesetz zu verabschieden. Denn den Abgeordneten des Bundestags habe zwischen dem Beschluss des Ausschusses über die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf und der vorgesehenen Beschlussfassung im Parlament nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt worden ist (Beschluss vom 05.07.2023 – 2 BvE 4/23). Die Entscheidung hat es in sich. Hinter ihr stehen grundlegende Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess. Professor Florian Meinel, Inhaber des Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, erläutert diese politisch brisante Entscheidung, ihre Hintergründe und Folgen: Warum war das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz untypisch?- Wie läuft das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren normalerweise ab?  Warum werden wesentliche Fragen des Gesetzgebungsverfahren – wie etwa Fristen – durch die Geschäftsordnung des Bundestages – und nicht etwa durch das Grundgesetz – geregelt? Woher kommt die Erkenntnis des Gerichts, dem einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG weitreichende Teilhaberechte zuzuerkennen? Was genau umfasst das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung? Warum hält das Bundesverfassungsgericht den Beratungszeitraum zum Gebäudeenergiegesetz nicht für ausreichend, obwohl die dafür vorgesehenen Fristen in der Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wurden? Droht in Folge der Entscheidung eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Parlaments? Welche Anpassungen für den parlamentarischen Alltag ergeben sich aus der Entscheidung? Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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KLASSIKER: Stadionverbote – mit Prof. Emanuel Towfigh | In welchem Umfang sind Private an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden? | BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09
29.12.2023
48 Minuten
Die Grundrechte sind zuallererst Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15.01.1958 – 1 BvR 400/51) ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch eine objektive Wertentscheidung verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten mittelbare Drittwirkung. Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem Fußballverein mit einem umfassenden Stadionverbot belegt wurde – und dagegen klagte. In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“ der Rechtsprechung des BVerfG. Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein: Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte? Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner „Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren Drittwirkung auszuweiten? Nach welchen Kriterien bestimmt das Bundesverfassungsgericht, ob und in welchem Umfang Private der mittelbaren Drittwirkung unterliegen? Dürfen Private – anders als der Staat – grundsätzlich andere Teilnehmer des Rechtsverkehrs diskriminieren? Wie verhält sich die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte in ihrem Umfang zu einer unmittelbaren Grundrechtsbindung? Welche Folgewirkungen hat die „Stadionverbote“-Entscheidung? Wirkt sich die „Stadionverbote“-Entscheidung auch aus auf die mittelbare Grundrechtsbindung von Social-Media-Plattformen? Eine detaillierte Aufbereitung der Stadionverbote-Entscheidung findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Im Smartbook Grundrechte von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zum Stadionverbots-Entscheidung. Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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Über diesen Podcast

Rechtsprechung und juristische Debatten prägen unser Rechtssystem. Aufsehenerregende Gerichtsverfahren machen Schlagzeilen und haben weitreichende Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit. Doch Rechtsprechung und juristische Kontroversen bleiben oft abstrakt und schwer zugänglich. Spruchreif tritt an, dies zu ändern! Jurafuchs Mit-Gründer Dr. Wendelin Neubert spricht dazu mit führenden Persönlichkeiten des juristischen Lebens und beleuchtet Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen und juristischer Streitfragen.

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