Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Spruchreif | Jurafuchs Podcast Podcast

Episoden

57 Minuten
Zwangsarbeit jüdischer Menschen in NS-Ghettos galt lange nur als Verfolgungstatbestand, nicht aber als rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Das sogenannte Ghetto-Lodz-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.06.1997 öffnete hierfür erstmals einen schmalen Weg; das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) von 2002 sollte ihn für Betroffene im Ausland gangbar machen.

Die Sozialgerichte legten die engen Voraussetzungen des Beschäftigungsbegriffs jedoch – bestätigt durch ein BSG-Urteil von 2004 – so restriktiv aus, dass rund 90 Prozent aller ZRBG-Anträge abgelehnt wurden. Erst wachsender politischer Druck brachte das BSG dazu, am 2. und 3. Juni 2009 in mehreren Revisionsentscheidungen – u. a. dem Urteil vom 02.06.2009, Az. B 13 R 81/08 R – seine Rechtsprechung grundlegend umzukehren: die „Kehrtwende von Kassel". In der Folge konnten zehntausende sog. „Ghetto-Renten“ bewilligt werden.

Dr. Martin Kühl, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ist der erste aktive Richter zu Gast bei Spruchreif. Er ordnet Hintergrund, Rechtsprechungswende und Kontroverse ein:

Warum wurde Ghetto-Zwangsarbeit ursprünglich nicht als Beschäftigung anerkannt?

Was änderte das Ghetto-Lodz-Urteil von 1997, und welche Lücken sollte das ZRBG 2002 schließen?

Warum führte die enge Auslegung durch das BSG zu einer Ablehnungsquote von rund 90 Prozent?

Was genau änderte sich durch die „Kehrtwende von Kassel" im Juni 2009 – und wie lässt sie sich methodisch begründen?

Welche Rolle spielte der politische Druck aus Israel und den USA?

Welche Lehren lassen sich aus der Geschichten ziehen für den Umgang der Justiz mit Betroffenen?

Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs-App herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF" ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
51 Minuten
Aus Anlass von 75 Jahren Grundgesetz befassen wir uns mit der Beratungspraxis des Bundesverfassungsgerichts. 

Unser Gast ist die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Professorin Gertrude Lübbe-Wolff. Sie ist emeritierte Professorin für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts und gehörte dort dem 2. Senat an. 

Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist. 

Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein:

Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab?

Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte?

Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court?

Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren?

Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich?

Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht?

Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.

Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
49 Minuten
Der Fleet-Fall ist einer der Klassiker der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Der Fall aus dem Deliktsrecht, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen Nutzungsmöglichkeit des Eigentums an einer Sache eine deliktische Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) dar?

Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts und zeigt seine ungebrochene Relevanz auf:

Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen?

Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB?

Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt?

Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist?

Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen?

Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist?

Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt?

Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen? 

Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.

Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
57 Minuten
Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal.

Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).

Professor Helmut Philipp Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:

Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?

Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?

Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?

Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?

Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?

In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?

Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?

Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen? 

Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?

Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?

Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der Jurafuchs-Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.

Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
52 Minuten
Im Frühsommer 2023 stritt das ganze Land über das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition (aka Robert Habecks „Heizungsgesetz“). Nach schweren Angriffen der politischen Opposition und der Bild-Zeitung sowie nach öffentlich ausgetragenem Streit zwischen FDP und Grünen entschied sich die Ampel-Koalition, das Gesetzesvorhaben umfassend zu ändern. Da war aber der alte Gesetzesentwurf bereits in den Bundestag eingebracht worden. Kurzfristig wurde über den nunmehr umfangreich geänderten Gesetzesentwurf beraten und im federführenden Ausschuss entschieden. Aus politischen Gründen sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Doch dazu kam es nicht.

In einer Eilentscheidung untersagte das Bundesverfassungsgericht es der Parlamentsmehrheit, noch vor der Sommerpause über die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung zu entscheiden und das Gesetz zu verabschieden. Denn den Abgeordneten des Bundestags habe zwischen dem Beschluss des Ausschusses über die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf und der vorgesehenen Beschlussfassung im Parlament nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt worden ist (Beschluss vom 05.07.2023 – 2 BvE 4/23).

Die Entscheidung hat es in sich. Hinter ihr stehen grundlegende Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess.

Professor Florian Meinel, Inhaber des Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, erläutert diese politisch brisante Entscheidung, ihre Hintergründe und Folgen:

Warum war das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz untypisch?- Wie läuft das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren normalerweise ab?

 Warum werden wesentliche Fragen des Gesetzgebungsverfahren – wie etwa Fristen – durch die Geschäftsordnung des Bundestages – und nicht etwa durch das Grundgesetz – geregelt?

Woher kommt die Erkenntnis des Gerichts, dem einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG weitreichende Teilhaberechte zuzuerkennen?

Was genau umfasst das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung?

Warum hält das Bundesverfassungsgericht den Beratungszeitraum zum Gebäudeenergiegesetz nicht für ausreichend, obwohl die dafür vorgesehenen Fristen in der Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wurden?

Droht in Folge der Entscheidung eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Parlaments?

Welche Anpassungen für den parlamentarischen Alltag ergeben sich aus der Entscheidung?

Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.

Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
In Podcasts werben
Schalte jetzt Werbung in Podcasts.

Über diesen Podcast

Rechtsprechung und juristische Debatten prägen unser Rechtssystem. Aufsehenerregende Gerichtsverfahren machen Schlagzeilen und haben weitreichende Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit. Doch Rechtsprechung und juristische Kontroversen bleiben oft abstrakt und schwer zugänglich. Spruchreif tritt an, dies zu ändern! Jurafuchs Mit-Gründer Dr. Wendelin Neubert spricht dazu mit führenden Persönlichkeiten des juristischen Lebens und beleuchtet Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen und juristischer Streitfragen.
Podcast melden

„Spruchreif | Jurafuchs Podcast“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz