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  4. KLASSIKER: Stadionverbote – mit Prof. Emanuel Towfigh | In welchem Umfang sind Private an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden? | BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09
Die Grundrechte sind zuallererst Abwehrrechte
des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15.01.1958 – 1 BvR 400/51)
ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch
eine objektive Wertentscheidung
verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private
folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis
zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten
mittelbare Drittwirkung.

Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte
mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage
stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen
vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem
Fußballverein mit einem umfassenden
Stadionverbot belegt wurde – und dagegen klagte.
In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht
die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater
an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09).
Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik
ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“
der Rechtsprechung des BVerfG.

Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des
Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und
Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht,
ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren
Kontext ein:

Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren
Drittwirkung der Grundrechte?

Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner
„Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren
Drittwirkung auszuweiten?

Nach welchen Kriterien bestimmt das Bundesverfassungsgericht,
ob und in welchem Umfang Private der mittelbaren Drittwirkung
unterliegen?

Dürfen Private – anders als der Staat – grundsätzlich andere
Teilnehmer des Rechtsverkehrs diskriminieren?

Wie verhält sich die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
in ihrem Umfang zu einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?

Welche Folgewirkungen hat die „Stadionverbote“-Entscheidung?

Wirkt sich die „Stadionverbote“-Entscheidung auch aus auf die
mittelbare Grundrechtsbindung von Social-Media-Plattformen?

Eine detaillierte Aufbereitung der Stadionverbote-Entscheidung
findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform
(hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für
Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische
Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch
zusammen, was ihr für Studium,
Referendariat und die beiden
Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis
braucht.

Im Smartbook Grundrechte von
Professor Towfigh und Alexander Gleixner (Open Access bei unserem
Kooperationspartner Nomos) findet ihr zudem systematische
Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zum
Stadionverbots-Entscheidung.

Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres
Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch
dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code
„SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen
könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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„KLASSIKER: Stadionverbote – mit Prof. Emanuel Towfigh | In welchem Umfang sind Private an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden? | BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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