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Beschreibung
vor 1 Tag
Heute sprechen wir über eine Änderung, die jeden Fahrzeugbesitzer
in Österreich ab Mai 2027 betreffen wird. Das Pickerl wurde
reformiert und so gelten ab Mitte 2027 neue Intervalle.
Diese Änderung berührt alle Fahrzeuge unabhängig von
Erstzulassung oder Type. Einzige Ausnahme gelten für Oldtimer,
für die bleibt alles gleich :)
Weiters in der Folge ein Fahrbericht zum BYD Sealion7 AWD inkl.
persönlichem Eindruck und Preis!
§57a-„Pickerl“ – Prüfintervalle in Österreich
PKW Klasse M1
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: 4 Monate vorher / 0 Monate danach
Zugmaschinen & Motorkarren bis 40 km/h
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
️ Selbstfahrende Arbeitsmaschinen & Transportkarren bis 40
km/h
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
Anhänger bis 3.500 kg hzGG
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
Landwirtschaftliche Anhänger über 40 km/h
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
Landwirtschaftliche Anhänger bis 40 km/h
3 – 2 – 2 – 2 – 2 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
️ Fahrzeuge der Klasse L
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
Historische Fahrzeuge
2 – 2 – 2 – 2 – 2 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
Alle sonstigen Fahrzeuge
1 – 1 – 1 – 1 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
Was bedeutet z. B. 4–2–2–2–1?
Die erste Begutachtung erfolgt nach 4 Jahren, danach dreimal im
Abstand von jeweils 2 Jahren und anschließend jährlich.
−4/+0 bedeutet: Die Begutachtung kann bis zu 4 Monate vor dem
Ende des jeweiligen Zeitraums durchgeführt werden, aber nicht
danach.
Quelle: WKO Österreich / § 57a KFG
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