Auch am 1. August: Feuerverbot im Kanton Zürich
vor 1 Tag
Im Kanton Zürich gilt aktuell ein Feuerverbot im Wald und in der
Nähe des Waldes. Nun steht fest: Dieses Feuerverbot gilt auch am 1.
August. Das teilt der Kanton Zürich mit. Grund ist die anhaltende
Trockenheit. Der Kanton Schaffhausen hat die gleiche ...
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Beschreibung
vor 1 Tag
Im Kanton Zürich gilt aktuell ein Feuerverbot im Wald und in der
Nähe des Waldes. Nun steht fest: Dieses Feuerverbot gilt auch am 1.
August. Das teilt der Kanton Zürich mit. Grund ist die anhaltende
Trockenheit. Der Kanton Schaffhausen hat die gleichen Regeln
bereits am Freitag kommuniziert. Weitere Themen: · Das
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich stellt Künstlern das Unterwerk
Selnau für ein Jahr fast gratis zur Verfügung. · Das
Verwaltungsgericht lehnt die Basishilfe für Sans-Papiers in der
Stadt Zürich ab. · Eine Grossbaustelle der Stadt Zürich führt zu
Rissen in Gebäuden an der Bellerivestrasse.
Nähe des Waldes. Nun steht fest: Dieses Feuerverbot gilt auch am 1.
August. Das teilt der Kanton Zürich mit. Grund ist die anhaltende
Trockenheit. Der Kanton Schaffhausen hat die gleichen Regeln
bereits am Freitag kommuniziert. Weitere Themen: · Das
Elektrizitätswerk der Stadt Zürich stellt Künstlern das Unterwerk
Selnau für ein Jahr fast gratis zur Verfügung. · Das
Verwaltungsgericht lehnt die Basishilfe für Sans-Papiers in der
Stadt Zürich ab. · Eine Grossbaustelle der Stadt Zürich führt zu
Rissen in Gebäuden an der Bellerivestrasse.
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