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Beschreibung
vor 3 Tagen
Was wäre das eigentlich für ein Vorgang, wenn man die AfD verbieten
wollte? Das sogenannte Parteiverbotsverfahren stellt hohe Hürden –
und das aus gutem Grund. Parteien sind existenziell für die
politische Meinungsbildung und für unsere Demokratie.
Differenzierung steht in großen Lettern über dieser Folge. Maraike
grenzt ab: „politisch unerträglich” ist nicht gleich
„extremistisch” Und „extremistisch” ist nicht gleich
„verfassungswidrig”. Und für „verboten” muss auch noch die
sogenannte „Potentialität” dazu kommen. Für den nächsten Stammtisch
ist in dieser Episode einiges an Substanz. Diese Episode ist aber
kein juristisches Seminar. Britta beleuchtet die faktische
Herausforderung, dass nicht alles aus der TikTok- und
Telegram-Bubble der Partei juristisch zugerechnet werden kann. „Der
freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht
garantieren kann.” – lasst das auch mal in euch landen. Die Frage
aller Fragen, ob man ein Parteiverbotsverfahren führen sollte,
stellt Jan hier nicht, denn diese Folge ist erst der erste Teil
einer dreiteiligen Mini-Serie. Aber es ist eine historische Folge:
100 Folgen KANZLEI AM MIKROFON sind ein Meilenstein und ein
angemessener Rahmen für dieses so eminent wichtige
gesellschaftliche Thema. Was ihr hier hört, bringt euch weiter,
stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine
individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die
Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen
sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit.
wollte? Das sogenannte Parteiverbotsverfahren stellt hohe Hürden –
und das aus gutem Grund. Parteien sind existenziell für die
politische Meinungsbildung und für unsere Demokratie.
Differenzierung steht in großen Lettern über dieser Folge. Maraike
grenzt ab: „politisch unerträglich” ist nicht gleich
„extremistisch” Und „extremistisch” ist nicht gleich
„verfassungswidrig”. Und für „verboten” muss auch noch die
sogenannte „Potentialität” dazu kommen. Für den nächsten Stammtisch
ist in dieser Episode einiges an Substanz. Diese Episode ist aber
kein juristisches Seminar. Britta beleuchtet die faktische
Herausforderung, dass nicht alles aus der TikTok- und
Telegram-Bubble der Partei juristisch zugerechnet werden kann. „Der
freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht
garantieren kann.” – lasst das auch mal in euch landen. Die Frage
aller Fragen, ob man ein Parteiverbotsverfahren führen sollte,
stellt Jan hier nicht, denn diese Folge ist erst der erste Teil
einer dreiteiligen Mini-Serie. Aber es ist eine historische Folge:
100 Folgen KANZLEI AM MIKROFON sind ein Meilenstein und ein
angemessener Rahmen für dieses so eminent wichtige
gesellschaftliche Thema. Was ihr hier hört, bringt euch weiter,
stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine
individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die
Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen
sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und
Vollständigkeit.
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