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Episoden

19 Minuten
Etwas, was unter allen Umständen zu vermeiden ist: Erbengemeinschaften. Denn bei den entscheidenden Fragen müssen sich die Erben einig werden. Was passiert mit dem Haus? Nicht einfach 51 % als Jokerkarte, nicht zwei überstimmen den Dritten. Im Grundsatz geht das Gesetz auch nicht davon aus, dass so eine Erbengemeinschaft von Dauer ist und sieht Instrumente der Erbauseinandersetzung vor. Ihre Durchschlagskraft ist aber begrenzt, wie Britta und Maraike zu erläutern wissen. Die Zauberformel: „alternative Gestaltungsmöglichkeiten“ – also gar nicht erst Erbengemeinschaften entstehen zu lassen. Vermächtnisse stattdessen oder einen Testamentsvollstrecker benennen, denn dann haben die Erben einen gemeinsamen Feind – und die Frontlinie verläuft nicht mehr zwischen den Erben. Eine interessante Beobachtung, von der Maraike berichtet. Ganz besonders aufmerksame Hörer der KANZLEI AM MIKROFON werden denken: „Ja, aber was ist mit Teilungsversteigerung?” – Ja, aber auch da kann man sich dann noch über die Auszahlung des Versteigerungserlöses streiten. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
23 Minuten
Eine diakonische Einrichtung hat einer Hospizmitarbeiterin wegen ihrer Kandidatur für die AfD gekündigt. Das hat für Aufsehen gesorgt. Der Sache nehmen wir uns in dieser Folge an. Der Fall hat einige arbeitsrechtliche Besonderheiten. Wann wird Privates überhaupt relevant im Arbeitsverhältnis? Welchen Imageschaden muss ein Arbeitgeber hinnehmen? Und warum ist die Sache wegen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts etwas anders gelagert? Im Arbeitsrecht wird viel im Vergleich abgeräumt und gar nicht gerichtlich entschieden. Britta erklärt, warum die Arbeitnehmerin in diesem Fall vermutlich ein großes Interesse an einem Urteil hat – selbst wenn es der Arbeitgeberin Recht gibt. Maraike spannt den Bogen noch etwas weiter und verweist auf das, was gerade auch auf Social Media passiert. Die beiden lassen keinen Zweifel: Sie würden so reagieren, wie viele andere Arbeitgeber auch, die sich klar zu ihren Werten positionieren – Arbeitsrecht hin oder her. Wir nehmen die Sache auf Wiedervorlage, sobald etwas entschieden ist. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
23 Minuten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist mit einem etwa 1.500-seitigen juristischen Gutachten der Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre, wissenschaftlich nachgegangen. Britta und Maraike haben die etwa 120 Seiten umfassende Zusammenfassung studiert, um in diesem etwa 20-minütigen Podcast die Lage zu sortieren. Denn viel Aufmerksamkeit hat das Gutachten nicht erregt, was verwundert. Es ist aber auch verwirrend. Intensiv gestritten wird darüber, ob die AfD „rechtsextrem“ oder gar „gesichert rechtsextrem“ ist. Die Frage „verfassungsfeindlich – ja oder nein?“ steht unterdessen auf einem ganz anderen Blatt. Dazu muss es an die Grundpfeiler gehen, derer drei an der Zahl sind: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Diese Episode von KANZLEI AM MIKROFON ist gewiss die politischste bisher. Die Antwort auf die Frage aller Fragen beantwortet sich dabei aber konsequent juristisch. Diese Episode ist auch der letzte Teil einer dreiteiligen Miniserie. Für mehr Hintergründe zum Parteiverbotsverfahren hört am besten vorher die beiden vorherigen Folgen. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
22 Minuten
Wie viel Freiheit haben die Feinde der Freiheit? – Über diese Frage entflammt eine leidenschaftliche Debatte zwischen Britta und Maraike, wie es sie in der KANZLEI AM MIKROFON lange nicht mehr gab. Maraike greift dazu auch zu einem drastischen Beispiel, so viel vorweg. Worum geht es? Um das Spannungsfeld, in dem uns, solange eine Partei nicht verboten ist, auch Toleranz gegenüber Intoleranz abverlangt ist, zumal wenn sie demokratisch gewählt ist, und in dem aber vielleicht auch nicht alles, was demokratisch gewählt ist, demokratisch legitimiert ist. Moment, das muss man erst mal in sich landen lassen: Unsere Demokratie muss sich aus sich selbst heraus dagegen schützen, dass auch nicht mit Mehrheiten undemokratische Ziele verfolgt werden können. Dafür haben wir Grundrechte, allen voran die Menschenwürde. Und ja, auch die Meinungsfreiheit. Aber wie weit reicht sie? Auch für radikale, demokratiefeindliche Positionen? Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
29 Minuten
Was wäre das eigentlich für ein Vorgang, wenn man die AfD verbieten wollte? Das sogenannte Parteiverbotsverfahren stellt hohe Hürden – und das aus gutem Grund. Parteien sind existenziell für die politische Meinungsbildung und für unsere Demokratie. Differenzierung steht in großen Lettern über dieser Folge. Maraike grenzt ab: „politisch unerträglich” ist nicht gleich „extremistisch” Und „extremistisch” ist nicht gleich „verfassungswidrig”. Und für „verboten” muss auch noch die sogenannte „Potentialität” dazu kommen. Für den nächsten Stammtisch ist in dieser Episode einiges an Substanz. Diese Episode ist aber kein juristisches Seminar. Britta beleuchtet die faktische Herausforderung, dass nicht alles aus der TikTok- und Telegram-Bubble der Partei juristisch zugerechnet werden kann. „Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.” – lasst das auch mal in euch landen. Die Frage aller Fragen, ob man ein Parteiverbotsverfahren führen sollte, stellt Jan hier nicht, denn diese Folge ist erst der erste Teil einer dreiteiligen Mini-Serie. Aber es ist eine historische Folge: 100 Folgen KANZLEI AM MIKROFON sind ein Meilenstein und ein angemessener Rahmen für dieses so eminent wichtige gesellschaftliche Thema. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Über diesen Podcast

Die Rechtsanwältinnen und Notarinnen Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff von der KANZLEI AM RATHAUS in Ahrensburg nördlich von Hamburg stellen sich Mandantenfragen, die ihr auch stellen würdet, und Fragen, die ihr euch nicht traut zu stellen. Vorbereiten können sich die beiden nicht. Brauchen sie auch nicht. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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„KANZLEI AM MIKROFON“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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