Regulatorik & Realität - Folge 4 · § 212 VVG: Vier Wochen — und wer trägt die Fristverantwortung?

Regulatorik & Realität - Folge 4 · § 212 VVG: Vier Wochen — und wer trägt die Fristverantwortung?

vor 1 Monat
Regulatorik aus dem Maschinenraum
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Beschreibung

vor 1 Monat
Vier Wochen vor dem Stichtag des erweiterten Fortsetzungsrechts
(BRSG II) geht diese Folge in die Mechanik hinter § 212 VVG: Die
Drei-Monats-Frist läuft tagesgenau — eine Systemlogik, die auf
Monatsende rundet, kann den gesetzlichen Anspruch verfehlen und
Haftungsfragen auslösen. Marios Maßstab: In der bAV braucht die
Fristenberechnung 100 Prozent Sicherheit, keine 98 Prozent
Wahrscheinlichkeit. Ein wahrscheinlichkeitsbasiertes Modell darf
die Frist vorbereiten — auslösen und verantworten muss sie ein
deterministischer, revisionssicherer Prozess. Außerdem: Die Frage
eines Makler-Geschäftsführers — „Wie komme ich wieder raus?" —
führt mitten in die DORA-Exit-Thematik (Artikel 28, 29, 30) und zur
6,5-Prozent-Zahl aus dem Probelauf der europäischen
Aufsichtsbehörden. Dazu der Digital Omnibus: Hochrisiko-Fristen
verschieben sich, doch die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50
KI-VO greift unverändert am 2. August 2026. Und die BaFin
verschärft den Ton — IT-Mängel können Eigenkapitalzuschläge unter
Solvency II kosten. Zum Schluss: der Self-Check mit drei Fragen und
die Drei-Dinge-Liste für die Woche.
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