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Beschreibung
vor 1 Tag
Wer lange genug als Anwältin oder Anwalt tätig ist, der erlebt
früher oder später, dass ein Mandant vor ihm sitzt, bei dem
„offensichtlich psychisch etwas nicht stimmt“.
Das verwundert auch nicht, denn statistisch leiden ein Prozent
der Deutschen unter Psychosen und drei Prozent under bipolaren
Störungen. Von Demenz ganz zu schweigen, die trifft etwa 25 bis
30 Prozent.
Früher oder später sitzen solche psychisch kranke Mandanten also
auch in einer Anwaltskanzlei.
Wie soll ein Anwalt mit dieser Situation umgehen?
In welchen Fällen darf (oder muss) der Anwalt trotz
Schweigepflicht die Familie oder das Betreuungsgericht
informieren?
Um all das geht es in dieser Folge.
Links:
DGBS: Bipolare Störung
https://dgbs.de/bipolare-stoerung/verlauf
DZPG: Psychosen und Schizophrenie
https://www.dzpg.org/wissen/krankheitsbilder/psychosen-und-schizophrenie
Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht, Ein Handbuch für die
Praxis
https://www.beck-shop.de/clemens-norbert-psychiatrische-begutachtungen-zivilrecht/product/35433270
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