Koalitionsausschuss: Was soll sich im Arbeitsrecht ändern?

Koalitionsausschuss: Was soll sich im Arbeitsrecht ändern?

vor 4 Tagen
Der Koalitionsausschuss hat sich auf mehrere arbeitsrechtliche Vorhaben verständigt. Ernesto Klengel ordnet ein, was die Pläne zu Befristung, Krankmeldung, Kündigungsschutz und Mitbestimmung für Beschäftigte bedeuten.
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Beschreibung

vor 4 Tagen
Die Einigung des Koalitionsausschusses enthält zahlreiche Vorhaben,
die das Arbeitsrecht betreffen. Geplant sind unter anderem längere
sachgrundlose Befristungen, neue Regelungen zur Krankmeldung,
Änderungen beim Kündigungsschutz sowie Vorhaben zur Mitbestimmung
und Tarifautonomie. Doch was bedeuten diese Beschlüsse konkret für
Beschäftigte und Unternehmen? In der aktuellen Folge von
Systemrelevant spricht Marco Herack mit Ernesto Klengel, Direktor
des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI), über die arbeitsrechtlichen
Folgen der Einigung. Gemeinsam ordnen sie die wichtigsten Vorhaben
ein, diskutieren mögliche Auswirkungen und werfen einen Blick
darauf, welche Pläne aus arbeitsrechtlicher Sicht kritisch zu
bewerten sind, aber auch wo die Einigung positive Signale setzt.
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Koalitionsausschuss: Was soll sich im Arbeitsrecht ändern?
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