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Beschreibung
vor 4 Tagen
Fast 50 Jahre nach seiner Einführung steht §129a noch immer im
Strafgesetzbuch. Der Paragraf wurde in den 1970er-Jahren als
Reaktion auf die RAF geschaffen – und sollte eigentlich ein
Notfallinstrument sein. Historiker Robert Wolff erklärt, wie
§129a funktioniert, warum er die Grenze zwischen
Sicherheitspolitik und Einschüchterung von Protest bis heute
verwischt – und was Graffitisprüher, Otto Schilly und die Letzte
Generation damit zu tun haben.
Moderation: Duška Roth und Lorenz Hoffmann
Interviewpartner: Robert Wolff
Musik: Henrik von Holtum
Abmischung: Henrik von Holtum
Timestamps
00:00 Einleitung: §129a in Zahlen – heute
00:32 Der Paragraf, der für die RAF erfunden wurde
02:00 Der RZ-Anschlag auf das IG Farbenhaus
04:17 Wie §129a entstand – und wofür er gedacht war
06:33 Das Dilemma der Behörden und der Gruppentatbestand
12:46 Neue Ermittlungsbefugnisse: Überwachung und
Untersuchungshaft
14:03 §129a in der Praxis: Ausweitung auf Graffitisprüher
18:44 Otto Schilly: vom RAF-Anwalt zum härtesten Verschärfer
21:46 Daniela Klette und §129a heute
23:34 Aktualität: die Letzte Generation und das
Terrorismusetikett
Literatur und Links
Robert Wolff: Aufsatz zu §129a
Stammheim-Prozess: https://www.stammheim-prozess.de
Zur Daniela Klette-Verurteilung: Urteil des Landgerichts Verden,
Mai 2026
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