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  4. Ein Elfmeter ohne Torwart: Wie versteckte Mängel den Händler vor Gericht versenken
Ein importierter Porsche Panamera, im Vertrag deklariert als
„Wasserschaden" – tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Händler hatte den wahren Zustand verharmlost und den
Totalschadentitel an versteckter Stelle untergebracht. Das
Ergebnis: Niederlage vor dem OLG Hamburg.

Silvia Lulei spricht mit Rechtsanwalt Joachim
Otting über das neue Kaufrecht (§ 476 BGB) und die
teuren Fehler, die viele Gebrauchtwagenhändler immer noch machen.

Die wichtigsten Take-aways:

Doppelte Offenlegung: Abweichungen vom
Normalzustand müssen sowohl in einer vorvertraglichen
Information als auch im Kaufvertrag
stehen – fehlt eines, ist alles unwirksam.

Eigene Unterschrift pro Mangel: Mehrere
Oberlandesgerichte verlangen, dass jede Abweichung gesondert
hervorgehoben und abgezeichnet wird.

Nichts verstecken: Negativmerkmale müssen klar
hervorgehoben sein – nicht zwischen Sitzheizung und Alufelgen.

Schluss mit Bagatellisieren: „Parkplatzunfall"
oder „Unfallschaden vorne links" reichen nicht – Größenordnung
und am besten ein Schadengutachten gehören dazu.

Auch die Gewährleistungsverkürzung (2 auf 1
Jahr) ist nur wirksam, wenn sie vorvertraglich angekündigt und im
Vertrag wiederholt wird.

Nicht auf den BGH warten: Die Linie der Gerichte
ist klar – wer jetzt sauber arbeitet, ist auf der sicheren Seite.

Ottings Fazit: Aufhören zu bagatellisieren und
das Verkäuferhandwerk ernst nehmen. Denn handwerkliche Fehler
sind für den klagenden Verbraucher „ein Elfmeter ohne Torwart".

Wheels & Crime – Der True-Crime-Podcast mit
Rechtsfällen aus der Kfz-Branche. Eine Produktion der Medienmarke
»kfz-betrieb«
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„Ein Elfmeter ohne Torwart: Wie versteckte Mängel den Händler vor Gericht versenken“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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