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Beschreibung
vor 4 Tagen
Wildbrethygiene beginnt vor dem Schuss und endet auf dem Teller.
Diese Episode erklärt, was Jäger wissen müssen, wenn sie Wild
abgeben oder selbst verzehren wollen.
Themen sind die Lebendbeschau als erster hygienischer Schritt,
Schussdisziplin, Aufbrechen und Kühlung, die verschiedenen
Vermarktungswege mit ihren jeweiligen Pflichten sowie die
Trichinenuntersuchung – inklusive einer wichtigen Änderung: Die
Nutria ist seit Juni 2020 nicht mehr untersuchungspflichtig,
ältere Gesetzestexte im Netz sind insoweit überholt.
Ein Schwerpunkt liegt auf häufigen Fehlern in der Praxis: die
Verwechslung der Stichtage für „kundige Person" und „ausreichend
geschulte Person", die 100-km-Grenze bei der Abgabe an den
lokalen Einzelhandel, die Registrierungspflicht als
Lebensmittelunternehmer und die Tatsache, dass Schulung allein
zur Trichinenprobenahme nicht berechtigt – es braucht zusätzlich
die explizite Beauftragung durch das Veterinäramt.
Wer gegen die Trichinenuntersuchungspflicht verstößt, begeht eine
Straftat mit gesetzlicher Mindeststrafe von sechs Monaten
Freiheitsstrafe in schweren Fällen.
Rechtsgrundlagen: VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, Tier-LMHV,
VO (EU) 2015/1375, BGBl. I Nr. 30 vom 29.06.2020.
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