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Beschreibung
vor 1 Tag
Der Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte Verfassungsbeschwerde in
Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt
Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des
Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn
Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch
des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im
Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt.
Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf
diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich
wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus:
«Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4,
86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder
öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind,
Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation
fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich
nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die
Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der
Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu
erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw.
Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet
ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den
Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine
‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht
hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die
Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht. Artikel:
https://www.barucker.press/p/meinungsfreiheit-der-fall-hopkins
Eingesprochen von Adam Nümm: https://zeitenwechsel.org Weitere
Podcasts ermöglichen:
https://www.barucker.press/p/meine-arbeit-ermoglichen
Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt
Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des
Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn
Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch
des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im
Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt.
Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf
diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich
wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus:
«Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4,
86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder
öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind,
Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation
fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich
nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die
Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der
Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu
erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw.
Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet
ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den
Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine
‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht
hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die
Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht. Artikel:
https://www.barucker.press/p/meinungsfreiheit-der-fall-hopkins
Eingesprochen von Adam Nümm: https://zeitenwechsel.org Weitere
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