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Beschreibung
vor 1 Monat
Kaum ein Thema spielt in der öffentlichen Diskussion rund umdas
Gendern eine so große Rolle wie der (vermeintliche) Zwang zur
Verwendung geschlechtergerechter Sprache. In dieser Episode
setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob es einen solchen
Zwang gibt. Dazu führen wir ein Interview mit der
Gleichstellungsbeauftragten der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf, Frau Dr. Anja Vervoorts, die unter anderem über das
(öffentlich-rechtliche) Landesgleichstellungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) spricht.
Der Rechtswissenschaftler Dr. Yannik Breuer von der Universität
zu Köln bringt die juristische Perspektive zu Genderverboten ein.
In welchem Rahmen kann der Gesetzgeber Vorgaben dazu machen,
welche sprachliche Formen genutzt werden müssen? Wie lassen sich
Verbote der Verwendung geschlechtergerechter Sprache begründen?
Unter anderem geht er dabei auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Möglichkeit ein, dass
Firmen ihren Mitarbeitenden die Verwendung geschlechtergerechter
Sprache vorschreiben. Nicht zuletzt setzt er sich mit der Frage
auseinander, ob die Verwendung geschlechtergerechter Sprache
gegen das Grundgesetz verstößt.
Links zu den Intervuewpartner*innen:
Dr. Anja Vervoorts. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte derHHU
Düsseldorf
https://www.hhu.de/die-hhu/organisation-und-gremien/selbstverwaltung-und-interessensvertretungen/beauftragte-und-koordinierungsstellen/zentrale-gleichstellungsbeauftragte-1/team-gleichstellungsbuero
Dr. Yannik Breuer. Institut für Deutsches und
EuropäischesWissenschaftsrecht, Universität zu Köln.
https://coelln.uni-koeln.de/publikationen/dr-yannik-breuer
Die vollständigen Literaturangaben finden Sie auf unserer
Homepage:
https://spracheundgendern.phil.hhu.de/
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