Kampf ums Ständemehr: Müssen die EU-Verträge in die Verfassung?

Kampf ums Ständemehr: Müssen die EU-Verträge in die Verfassung?

vor 1 Woche
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats findet: Für das neue EU-Paket braucht es eine Verfassungsänderung. Somit müsste das Volk zwingend darüber abstimmen und die Mehrheit der Kantone müsste zustimmen.
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Beschreibung

vor 1 Woche
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats findet: Für das neue
EU-Paket braucht es eine Verfassungsänderung. Somit müsste das Volk
zwingend darüber abstimmen und die Mehrheit der Kantone müsste
zustimmen. Haben die neuen Bilateralen Verfassungsrang? Ja, findet
die zuständige Kommission im Ständerat. Sie schlägt eine
Verfassungsbestimmung vor, mit der die neuen EU-Verträge explizit
eine Bestimmung der Masseneinwanderungsinitiative übersteuern.
Zudem soll Schweizer Recht explizit Vorrang vor dem
EU-Vertragsrecht haben. Damit widerspricht die Kommission dem
Bundesrat und der rechtlichen Einschätzung des Bundesamts für
Justiz. Die Regierung sieht kein obligatorisches Referendum für das
EU-Paket vor. Doch innerhalb der Kommission ist das Thema
hochumstritten. In der «Politik Debatte» diskutieren: · Petra
Gössi, Ständerätin FDP, Kanton Schwyz · Tiana Moser, Ständerätin
GLP, Kanton Zürich

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