Beschreibung
vor 1 Woche
Das Landgericht München I hat entschieden – und viele Vermieter
werden sich die Augen reiben: Wer eine Wohnung an eine juristische
Person vermietet – also an eine GmbH, einen Verein oder eine
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – kann die Miete nicht einfach
auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Kein § 558 BGB. Kein
Mietspiegel. Kein gesetzliches Erhöhungsrecht. Auch wenn auf dem
Mietvertrag von 1992 „Wohnraummietvertrag" steht. In dieser Episode
bespricht Rechtsanwalt Igor Posikow mit Fachanwalt für Mietrecht
Michael Kehren ein Urteil, das in der Praxis für viele Vermieter
zur bösen Überraschung werden kann. ️ Wir erklären, warum
juristischen Personen der entscheidende Wohnbedarf fehlt, warum
drei verschiedene juristische Argumente des Vermieters vollständig
scheiterten – und was du als Vermieter ab sofort tun musst, wenn
dein Mieter keine natürliche Person ist. Was du nach dieser Folge
weißt: Warum § 558 BGB bei juristischen Mietern nicht gilt Weshalb
die Vertragsüberschrift „Wohnraummietvertrag" dich nicht schützt
Welche Klauseln du im Mietvertrag unbedingt brauchen (Staffelmiete,
Indexmiete) Welche typischen Fehler Vermieter in dieser
Konstellation machen. Weitere Information:
https://posikow-kehren.de/mietrecht/ Law & Talk – Praxisnahe
Rechtstipps und aktuelle Rechtsprechung. Neu auf dem Kanal? Jetzt
abonnieren! #Mietrecht #Mieterhöhung #JuristischePerson #WEG
#558BGB #Vergleichsmiete #LGMünchen #Vermieter #Mietrechtsiegen
#LawAndTalk
werden sich die Augen reiben: Wer eine Wohnung an eine juristische
Person vermietet – also an eine GmbH, einen Verein oder eine
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – kann die Miete nicht einfach
auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Kein § 558 BGB. Kein
Mietspiegel. Kein gesetzliches Erhöhungsrecht. Auch wenn auf dem
Mietvertrag von 1992 „Wohnraummietvertrag" steht. In dieser Episode
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