Das tote Baby im Europapark

Das tote Baby im Europapark

vor 2 Wochen
5. Juli 2025 in Klagenfurt. Im gut besuchten Europapark fällt einem Arbeiter eine Tasche in einem Gebüsch auf. Der starke Verwesungsgeruch lässt Schlimmstes vermuten. Wenig später bestätigt die Polizei, dass es sich um die Leiche eines Neugeborenen handel
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Beschreibung

vor 2 Wochen

Anfang Juli 2025 wird im Klagenfurter Europapark die Leiche eines
neugeborenen Buben entdeckt – eingewickelt in ein Handtuch,
versteckt in einer Tasche im Gebüsch. Die Gerichtsmedizin kann
weder die Todesursache zweifelsfrei klären noch feststellen, ob
das Kind lebend zur Welt kam. Trotz umfangreicher Ermittlungen,
Zeugenaufrufen, Phantombildern und dem Einsatz eines forensischen
Entomologen bleiben die Eltern bis heute unbekannt. Die am
Handtuch gefundene DNA der mutmaßlichen Mutter ergab keinen
Treffer in der Datenbank.


Die Episode beleuchtet auch den breiteren Kontext solcher Fälle:
Kindstötungen oder das Aussetzen von Neugeborenen geschehen
häufig in extremen psychischen Ausnahmesituationen – begleitet
von Angst, Scham, Überforderung oder sozialer Not.


Dabei gibt es in Österreich konkrete Hilfsangebote: von der
anonymen Geburt im Krankenhaus bis zur Babyklappe. Diese
Möglichkeiten sollen Frauen in verzweifelten Situationen einen
sicheren und legalen Ausweg bieten – ohne dass ihre Identität
bekannt wird.


Manuela Kalser hat den Fall für die Kleine Zeitung recherchiert
und spricht in dieser Ausgabe von delikt mit Host David
Knes über die Hintergründe, ähnliche Fälle, die psychischen
Ausnahmesituationen hinter solchen Taten und über bestehende
Hilfsangebote.


Hilfsangebote für Mütter und Familien: 


Seit 2001 gibt es in Österreich die
Möglichkeit der anonymen Geburt. Die Frauen
werden im Krankenhaus medizinisch und psychologisch betreut,
müssen aber keine Namen und Daten angeben. In Kärnten ist
die anonyme Geburt in allen Krankenhäusern möglich. Der
diesbezügliche Kontakt zum Klinikum Klagenfurt ist hier möglich:
anonymegeburt@kabeg.at.


Nach der Geburt übernimmt vorerst der
Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Kind. Die
Mutter hat nach der Geburt sechs Monate Zeit, sich zu melden,
falls sie die Freigabe zur Adoption rückgängig machen möchte.
Bleibt die Mutter anonym, wird die Adoption rechtskräftig.


Die Babyklappe (Babynest) ermöglicht
Müttern in Ausnahmesituationen, ihr Baby straffrei abzugeben.
Eine Übersicht, wo sich Babyklappen befinden, findet man
unter www.gesundheit.gv.at.


Telefonseelsorge der Caritas Kärnten ist
unter der Nummer 142 rund um die Uhr erreichbar.
Die Frauen-Helpline unter 0800/222-555
(kostenlos, rund um die Uhr), weitere Infos gibt es hier
www.frauenhelpline.at. Die Kärntner
Beratungshotline für Frauen und Mädchen kann unter
0660/244 24 01 angerufen werden.
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