#52: Rechtsamt – Ermöglichung von Innovation versus strikte Wahrung der Norm

#52: Rechtsamt – Ermöglichung von Innovation versus strikte Wahrung der Norm

vor 4 Tagen
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Beschreibung

vor 4 Tagen

In der kommunalen Peer-to-Peer-Arena wird hart über KI
diskutiert.


Das Konzept: Zwei Vertreter derselben Berufsgruppe prallen
aufeinander. Es gibt keine einfachen Pro-Contra-Ausreden, sondern
den fundamentalen Konflikt zweier legitimer Mandate. Auf der
einen Seite steht die Integrität der Norm (Rechtssicherheit,
Schutz der Institution), auf der anderen die Integrität der
Wirkung (Einzelfallgerechtigkeit, Überleben des Systems durch
Effizienz). Keine Konsensillusion. Nur schmerzhafte Abwägungen.


Dieses Mal zu Gast: Das juristische Gewissen der
Kommune – das Rechtsamt. Im Studio begegnen sich der
„Gestaltungs-Jurist“, für den das Gesetz ein
flexibles Werkzeug zur Lösung von Problemen ist, und der
„Norm-Wächter“, der die Rechtsstaatlichkeit
kompromisslos gegen die Blackbox der Algorithmen verteidigt.


Die zentralen Thesen, die diskutiert werden:





Die Frage nach dem Ermessen: Darf eine KI
behördliches „Ermessen“ ausüben, oder degeneriert der
Mensch am Ende zum bloßen Abnicker maschineller Vorarbeit?




Algorithmische Befangenheit: Wann ist ein
Algorithmus „befangen“ im Sinne des
Verwaltungsverfahrensgesetzes, weil er historische
Vorurteile aus seinen Trainingsdaten reproduziert?




Gesetz versus Realität: Wenn das Recht die
technologische Realität nicht mehr greifen kann – beugst du
das Gesetz oder lässt du die Verwaltung an der Antragsflut
scheitern?



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