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Beschreibung
vor 9 Monaten
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist seit dem
18. August 2024 in Kraft – und stellt Forst, Waldeigentum und
Verwaltung vor neue Herausforderungen. Die Verordnung sieht vor,
dass bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis
2050 sämtliche wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme mit
Wiederherstellungsmaßnahmen abgedeckt werden.
Doch was bedeutet das konkret für Waldbesitzer, Förster und die
Praxis im Wald?
️ In dieser Folge spricht Cara von Nolting mit
Dr. Elisabeth Zinke-Heßler über:
die Ziele und Mechanismen der neuen
EU-Wiederherstellungsverordnung,
was „Wiederherstellung“ im Wald eigentlich bedeutet,
welche Indikatoren wie Totholz, Baumartenvielfalt oder
Altersstruktur künftig wichtig werden,
mögliche Pflichten, Spielräume und das
„Verschlechterungsverbot“ vs. das „Verbesserungsgebot“,
sowie Chancen, Risiken und nächste Schritte für
Waldeigentümer, Förster und Verwaltung.
Ein Gespräch über rechtliche Grundlagen, offene Fragen und
Handlungsempfehlungen – zwischen Biodiversitätsschutz,
Eigentumsrechten und der Realität im Wald.
Reinhören lohnt sich!
Mehr zur WVO findet Ihr in Episode 10 und 11 – dort beleuchten
wir die Hintergründe der WVO sowie die landwirtschaftliche
Perspektive.
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#Biodiversität #Wiederherstellungsverordnung #Herausforderungen
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