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  4. Folge 34: Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
In dieser Folge sprechen wir mit Prof. Dr. Angie Schneider und
Prof. Dr. Volker Lipp über ärztliche Zwangsmaßnahmen im
Betreuungsrecht. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum ausnahmslosen Krankenhausvorbehalt.
Ein aktueller Gesetzentwurf soll diese Entscheidung umsetzen und
künftig in eng begrenzten Ausnahmefällen ärztliche
Zwangsbehandlung auch außerhalb eines Aufenthalts in einem
Krankenhaus ermöglichen, wenn die Durchführung im Krankenhaus
oder die Verbringung dorthin für die betroffene Person unzumutbar
ist.

Wir klären zunächst, was eine ärztliche Zwangsmaßnahme im
betreuungsrechtlichen Sinn überhaupt ist, warum dieser Bereich
rechtlich und praktisch besonders sensibel ist und welche
Voraussetzungen schon nach geltendem Recht erfüllt sein müssen.
Wir sprechen darüber, warum der Krankenhausvorbehalt bislang eine
so zentrale Schutzfunktion hatte, welche Maßstäbe das
Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mitgegeben hat und was
der Referentenentwurf nun konkret vorsieht. Außerdem geht es um
die Streitfragen, die in der bisherigen Diskussion zum Entwurf
besonders deutlich geworden sind: Reicht der Schutz des privaten
Wohnraums aus? Was bedeutet „nahezu Krankenhausstandard“
praktisch? Und ist der Entwurf praxistauglich — oder am Ende zu
bürokratisch beziehungsweise zu eng?

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„Folge 34: Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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