Wirtschaftsnews vom 28. April 2026

Wirtschaftsnews vom 28. April 2026

vor 2 Tagen
Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 2 Tagen

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 
Thema heute:     Flugausfälle: 260.000 Reisende
holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück   


 


Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit
Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen
eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht
aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten
deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber
hält sieben dieser Portale für empfehlenswert.


Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter
anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten –
dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein
in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach
Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen
Passagiere.


„Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen,
kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro
zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den
Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei
Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa
sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein
Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei
Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder
Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und
Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine
Ausgleichszahlung zustehen.


So machen Betroffene ihre Rechte geltend


Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden.
„Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende
nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise &
Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle
Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent.
In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande.
Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen
oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht
ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen
Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt
weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon
außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön.


Für wen sich Fluggasthelfer lohnen


Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer
einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche –
entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf
der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist
innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten
die Anbieter rund 30 Prozent ein.  


 


 


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