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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:     Flugausfälle: 260.000 Reisende
holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück   

 

Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe
von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines
verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus
einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten
deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber
hält sieben dieser Portale für empfehlenswert.

Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem
durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte
die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der
Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des
Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere.

„Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann
Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen,
außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den
Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei
Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa
sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein
Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei
Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder
Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und
Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine
Ausgleichszahlung zustehen.

So machen Betroffene ihre Rechte geltend

Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt
diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach
zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise &
Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle
Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent.
In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande.
Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen
oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht
ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen
Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt
weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon
außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön.

Für wen sich Fluggasthelfer lohnen

Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer
einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche –
entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf
der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist
innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten
die Anbieter rund 30 Prozent ein.  

 

 

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