#191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil

#191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil

vor 1 Tag
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Beschreibung

vor 1 Tag
Wie werden Aktiengewinne, Dividenden und ETFs in Deutschland
tatsächlich besteuert – und wo liegen die größten
Optimierungspotenziale? Diese Episode liefert einen kompakten
Überblick über Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung und
internationale Fallstricke, die Anleger kennen müssen. Seit 2009
gilt die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und
ggf. Kirchensteuer), unabhängig von der Haltedauer und einheitlich
für Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Der Sparerpauschbetrag von
1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) bleibt die einzige relevante
Steuerfreigrenze, während Werbungskosten grundsätzlich
ausgeschlossen sind. Die Steuer wird in der Regel direkt von der
Bank abgeführt, entfaltet Abgeltungswirkung und muss nur bei
Sonderfällen (z. B. Auslandsdepots oder Günstigerprüfung) erklärt
werden. Ein zentraler Punkt ist die Verlustverrechnung:
Aktienverluste dürfen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG ausschließlich
mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ein Verfahren hierzu ist
aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 2 BvL 3/21).
Andere Kapitalverluste (z. B. aus Derivaten oder Fonds) sind
flexibler nutzbar. Wichtig: Verlustbescheinigungen müssen bis zum
15.12. beantragt werden. Altbestände vor 2009 genießen
Bestandsschutz – Gewinne bleiben nach Ablauf der einjährigen
Spekulationsfrist steuerfrei (§ 23 EStG a.F.). Fehlerhafte
Anschaffungsdaten können jedoch zur Ersatzbemessungsgrundlage von
30 % führen (§ 43a Abs. 2 EStG). Besonderheiten bestehen auch bei
Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG), die
steuerfrei zufließen, aber den Einstandskurs mindern.
Internationale Investments bergen zusätzliche Risiken:
Quellensteuern (z. B. 30 % in den USA, reduzierbar auf 15 % via
W-8BEN) und aufwendige Rückerstattungsverfahren (z. B. Schweiz mit
35 %) können die Rendite erheblich beeinflussen. ETFs profitieren
seit der Investmentsteuerreform 2018 von Teilfreistellungen (z. B.
30 % bei Aktienfonds), während gleichzeitig eine Körperschaftsteuer
auf Fondsebene von 15 % anfällt (§ 6 InvStG). Weitere Themen sind
die steuerliche Behandlung von Derivaten (Wegfall der 20.000 €
Verlustgrenze), Kryptowährungen (§ 23 EStG, steuerfrei nach 1 Jahr,
1.000 € Freigrenze) und Gold. Ergänzend werden
Gestaltungsmöglichkeiten wie NV-Bescheinigung, Kinderdepots und die
Günstigerprüfung erläutert. Nähere Informationen zum Podcast und
alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
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