Vorratsdatenspeicherung - Speicherpflicht von IP-Adressen auf dem Weg

Vorratsdatenspeicherung - Speicherpflicht von IP-Adressen auf dem Weg

vor 1 Monat
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Beschreibung

vor 1 Monat

Ein Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass
Internetprovider drei Monate lang IP-Adressen speichern müssen.
Ermittler sollen auf diese Daten zugreifen dürfen, wenn es einen
entsprechenden Verdacht gibt.


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In dieser Folge mit:


Moderation: Lena Mempel


Gesprächspartner: Tina Howard, Deutschlandfunk Nova


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