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vor 4 Tagen
In dieser Folge besprechen wir zunächst die neue BGH-Entscheidung
zum Streamingabo (Urteil vom 16. April 2026 – III ZR 152/25): Der
Senat ordnet das Verhältnis zwischen Plattform und Nutzer als
Dienstvertrag ein – nicht als Miete – und kippt eine Klausel,
nach der eine Kündigung erst wirksam werden soll, wenn ein vorab
gekauftes Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Warum diese
Entscheidung gleich in zwei Richtungen examensrelevant ist und wo
der Haken bei § 307 Abs. 1 BGB liegt, erfahrt ihr im Hauptteil.
Im Anschluss ordnen wir kurz die abgelehnten Eilanträge rund um
den gestrandeten Wal Timmy vor dem VG Schwerin ein – ein
Klassiker zur Antragsbefugnis und zu subjektiven Rechten, gerade
fürs mündliche Examen.
In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" schauen
wir auf das OLG Hamm zu App-Rabatten und AGG (PENNY/vzbv), das VG
Köln zu fehlerhaft erlassenen Tarifstellen für Abschleppkosten in
NRW, das OLG Zweibrücken zur Abgrenzung von Reiseabbruch und
Reiseunterbrechung bei einer Corona-Quarantäne auf einer
Kreuzfahrt sowie das LG Itzehoe zu einer spontanen
Offenbarungsobliegenheit des Versicherungsnehmers im Brandfall.
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