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Beschreibung
vor 1 Woche
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht
nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau
darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch
erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz
/ Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine
Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben.
Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten
Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri
und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie
wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne
verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten.
Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch
und unter Berufung auf die Informations- und
Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an
das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss
„Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen
Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige
und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener
redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an.
Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei
nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche
publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist
ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit
regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht
und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen /
Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022
insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen,
die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird
aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist
die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer
entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist
für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und
moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die
wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht
dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu
diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In
schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations-
und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte
(IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html)
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
abonnieren.
nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau
darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch
erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz
/ Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine
Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben.
Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten
Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri
und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie
wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne
verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten.
Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch
und unter Berufung auf die Informations- und
Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an
das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss
„Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen
Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige
und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener
redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an.
Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei
nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche
publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist
ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit
regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht
und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen /
Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022
insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen,
die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird
aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist
die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer
entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist
für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und
moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die
wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht
dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu
diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In
schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations-
und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte
(IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html)
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
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