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Beschreibung
vor 2 Monaten
Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass Einkünfte
zweimal besteuert werden. Doch manchmal führen Unterschiede
zwischen nationalen Steuersystemen oder Definitionen dazu, dass
Einkünfte weder im Quellenstaat noch im Ansässigkeitsstaat des
Steuerpflichtigen erfasst werden. Diese Einkünfte werden oft als
„weiße Einkünfte“ bezeichnet.
Wie diese Situationen entstehen können, wie sie zu lösen sind und
was die Judikatur dazu sagt, darüber sprechen Mag. Yasmin Wagner,
Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Österreich, und Mag.
Claudia Hahnekamp-Propst vom Linde Verlag.
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