#778 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Darf die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Hässig einstellen?
vor 2 Wochen
Art. 319 StPO, in dubio pro duriore und was das Obergericht jetzt
wirklich prüfen muss
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Wochen
In dieser vorläufig letzten Folge zum Nebenstrang der Causa Vincenz
geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher
Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig,
den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat
dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025
eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss
Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin,
Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch
bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die
Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die
Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen
zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und
tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht
an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in
Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht
ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht
entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro
duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine
Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf?
Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern
insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in
ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat
(Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das
Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung?
Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas
Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob
die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage
lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage
lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung
zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle
ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt
Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die
Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen.
Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem
vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt
dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass
Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie
führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann –
und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In
schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher
Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig,
den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat
dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025
eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss
Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin,
Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch
bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die
Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die
Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen
zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und
tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht
an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in
Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht
ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht
entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro
duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine
Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf?
Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern
insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in
ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat
(Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das
Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung?
Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas
Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob
die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage
lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage
lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung
zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle
ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt
Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die
Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen.
Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem
vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt
dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass
Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie
führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann –
und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri
Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In
schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Weitere Episoden
11 Minuten
vor 4 Tagen
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.