#774 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Bankgeheimnis und Stockers Beschwerden gegen Sistierung
vor 2 Wochen
Verfahren gegen Unbekannt, Julius-Bär-Bericht und die Frage: Hässig
als Beschuldigter?
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Beschreibung
vor 2 Wochen
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich,
einen juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker. Es
geht um das Strafverfahren wegen Bankgeheimnisverletzung (Art. 47
BankG) und zwei Sistierungen der Staatsanwaltschaft, gegen die Beat
Stocker Beschwerde erhoben hat. Was ist passiert? Der Journalist
Lukas Hässig veröffentlichte 2016 auf Inside Paradeplatz eine Serie
über Finanztransaktionen rund um Pierin Vincenz und Beat Stocker.
Im Nachgang dazu eröffnete die Staatsanwaltschaft III Zürich im
Herbst 2019 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen möglicher
Verletzung von Art. 47 BankG. Sie zog den internen
Untersuchungsbericht der Bank Julius Bär bei (teilweise geschwärzt)
und liess mehrere Personen als Auskunftspersonen befragen. Auch
Lukas Hässig wurde als Auskunftsperson einvernommen. Nach diesen
Ermittlungen sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021
(sie stoppte es, ohne es einzustellen). Beat Stocker führte dagegen
Beschwerde – und bekam Recht: Das Obergericht als Beschwerdeinstanz
hob die Sistierung ein Jahr später (2022) auf und wies die Sache
zur weiteren Abklärung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer
weiteren Einvernahme von Lukas Hässig sistierte die
Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut. Beat Stocker erhob
wiederum Beschwerde. Sein Ziel ist diesmal klar: Das Verfahren soll
nicht mehr nur gegen Unbekannt laufen, sondern konkret gegen Lukas
Hässig als beschuldigte Person. Warum ist das spannend? Weil hier
mehrere heikle Welten aufeinanderprallen: - Bankgeheimnisverletzung
(Art. 47 BankG) im Umfeld der Causa Vincenz - Sistierungen von
Strafverfahren und Beschwerden dagegen - Streitpunkt: Verfahren
gegen Unbekannt oder Ausdehnung auf Hässig als Beschuldigten - Und
im Hintergrund die Frage: Wie weit darf Strafverfolgung gehen, wenn
es dabei faktisch um Quellen und Quellenschutz geht? Damit ist der
Seitenflügel gesetzt – in einer nächsten Folge wollen wir der Frage
nachgehen, ob aus einem Verfahren gegen Unbekannt ein Verfahren
gegen eine konkrete Person wurde. Die Podcasts "Auf dem Weg als
Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf
allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri
Bonin' suchen und abonnieren.
einen juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker. Es
geht um das Strafverfahren wegen Bankgeheimnisverletzung (Art. 47
BankG) und zwei Sistierungen der Staatsanwaltschaft, gegen die Beat
Stocker Beschwerde erhoben hat. Was ist passiert? Der Journalist
Lukas Hässig veröffentlichte 2016 auf Inside Paradeplatz eine Serie
über Finanztransaktionen rund um Pierin Vincenz und Beat Stocker.
Im Nachgang dazu eröffnete die Staatsanwaltschaft III Zürich im
Herbst 2019 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen möglicher
Verletzung von Art. 47 BankG. Sie zog den internen
Untersuchungsbericht der Bank Julius Bär bei (teilweise geschwärzt)
und liess mehrere Personen als Auskunftspersonen befragen. Auch
Lukas Hässig wurde als Auskunftsperson einvernommen. Nach diesen
Ermittlungen sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021
(sie stoppte es, ohne es einzustellen). Beat Stocker führte dagegen
Beschwerde – und bekam Recht: Das Obergericht als Beschwerdeinstanz
hob die Sistierung ein Jahr später (2022) auf und wies die Sache
zur weiteren Abklärung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer
weiteren Einvernahme von Lukas Hässig sistierte die
Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut. Beat Stocker erhob
wiederum Beschwerde. Sein Ziel ist diesmal klar: Das Verfahren soll
nicht mehr nur gegen Unbekannt laufen, sondern konkret gegen Lukas
Hässig als beschuldigte Person. Warum ist das spannend? Weil hier
mehrere heikle Welten aufeinanderprallen: - Bankgeheimnisverletzung
(Art. 47 BankG) im Umfeld der Causa Vincenz - Sistierungen von
Strafverfahren und Beschwerden dagegen - Streitpunkt: Verfahren
gegen Unbekannt oder Ausdehnung auf Hässig als Beschuldigten - Und
im Hintergrund die Frage: Wie weit darf Strafverfolgung gehen, wenn
es dabei faktisch um Quellen und Quellenschutz geht? Damit ist der
Seitenflügel gesetzt – in einer nächsten Folge wollen wir der Frage
nachgehen, ob aus einem Verfahren gegen Unbekannt ein Verfahren
gegen eine konkrete Person wurde. Die Podcasts "Auf dem Weg als
Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf
allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri
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