Frisch serviert – Umsatzsteuer: Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs u.a.
vor 3 Wochen
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Beschreibung
vor 3 Wochen
In dieser Podcast-Folge dreht sich alles um den richtigen Zeitpunkt
für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Lichte aktueller
Rechtsprechung. Konkret beleuchten wir die frisch ergangene
Entscheidung des Gerichts der EU (Rs. T 689/24, Dyrektor Krajowej
Informacji Skarbowej) vom Februar 2026, die Unternehmen ermöglicht,
Vorsteuer rückwirkend für den ursprünglichen Leistungszeitraum
geltend zu machen, sofern die zugehörige Rechnung spätestens vor
Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Wir vergleichen diese
Erleichterung mit der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom
25. Juni 2025 (Az. XI R 17/22), in der er das Besteuerungsverfahren
nach dem Entstehungszeitpunkt bestimmt, aber daran festhält, dass
erst ab Empfang der Rechnung der Vorsteuerabzug geltend gemacht
werden kann. Außerdem besprechen wir das EuGH-Urteil Česká síť
(C-796/23), das klärt, wer in einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Steuerschuldner für die
Umsatzsteuer ist. Abschließend geben wir ein kurzes Update auf
Verrechnungspreise und Umsatzsteuer: Wir ordnen den Schlussantrag
der Generalanwältin im Fall Stellantis (C-603/24) ein und erklären,
welche Bedeutung nachträgliche konzerninterne Preisanpassungen für
die Umsatzsteuer haben könnten.
für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Lichte aktueller
Rechtsprechung. Konkret beleuchten wir die frisch ergangene
Entscheidung des Gerichts der EU (Rs. T 689/24, Dyrektor Krajowej
Informacji Skarbowej) vom Februar 2026, die Unternehmen ermöglicht,
Vorsteuer rückwirkend für den ursprünglichen Leistungszeitraum
geltend zu machen, sofern die zugehörige Rechnung spätestens vor
Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Wir vergleichen diese
Erleichterung mit der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom
25. Juni 2025 (Az. XI R 17/22), in der er das Besteuerungsverfahren
nach dem Entstehungszeitpunkt bestimmt, aber daran festhält, dass
erst ab Empfang der Rechnung der Vorsteuerabzug geltend gemacht
werden kann. Außerdem besprechen wir das EuGH-Urteil Česká síť
(C-796/23), das klärt, wer in einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit der Steuerschuldner für die
Umsatzsteuer ist. Abschließend geben wir ein kurzes Update auf
Verrechnungspreise und Umsatzsteuer: Wir ordnen den Schlussantrag
der Generalanwältin im Fall Stellantis (C-603/24) ein und erklären,
welche Bedeutung nachträgliche konzerninterne Preisanpassungen für
die Umsatzsteuer haben könnten.
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